Möbelhaus Kraft Stornogebühr rechtswidrig?

6 Antworten

Vermutlich steht es nicht in den AGB, sondern im Kaufvertrag, bzw. in der Bestellung. Frag doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage.

"Storno" und "Wiederruf" sind zwei paar Schuhe. Das eine ist ein gesetzliches Recht das nichts kosten darf, das andere eine freiwillige Leistung des Verkäufers bei der er die Bedingungen (also auch Gebühren) so gestallten kann wie er will.

Da einige Händler diese Spitzfindigkeit zu ihrem Vorteil ausnutzen solltest du niemals "stornieren", "zurücktreten" o. ä. sondern immer "wiederrufen".

Der Händler hätte auch 14 Tage warten können bevor er seinerseits den Auftrag beim Hersteller platziert. Tut er das aus Wettbewerbsgründen nicht, dann ist ein Wiederruf sein Risiko.

Es gibt Ausnahmen, bei denen auf die zusätzliche Wartezeit hingewiesen wird und der Kunde aktiv (also durch setzen eines Häckchens oder Klicken eines Buttons) die sofortige Durchführung beauftragen kann, wenn er dann auch für entstandene Kosten im Falle eines Wiederrufs haftet.

EphraimUlk  22.06.2020, 14:36

Anmerkung: bei Widerruf dürfen zumindest die Kosten des Versands berechnet werden.

Nein, sehe ich nicht, oder hast Du ein Urteil?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du erwartest nicht im Ernst, dass hier jemand seitenweise die AGBs durchliest, oder?

Beim online-Handel gibt es ein 14-tägiges Widrrufsrecht, die hast du anscheinend überschritten.

Und dann hat man sich nach den AGB zu richten, die hast du schließlich unter-schrieben.

MorkelMorris 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 13:46

Ich erwarte nicht, dass jemand wie du hier Blödsinn schreibt, damit er Punkte auf der Website hier sammelt :-)

Aber auch das solls geben..

Deine Vermutung "anscheinend Überschritten" kannst du dir sonst wo hin stecken --> bringt hier niemandem etwas.

Die AGBs mit der Suchfunktion eines modernen Browsers zu durchleuchten dauert wenige Klicks - aber generell hätte ich auch eher gehofft, dass jemand bereits auf dieses Problem gestoßen ist und seine Erfahrung mit mir teilen kann --> was ich hiermit übrigens getan habe, da ich in einem Sinnvollen Kommentar die Antwort bereits gefunden habe und so der Nachwelt eine schnelle Antwort über die Googlesuche bereitstelle :)

ich wünsche dir weiterhin viel Spaß dabei, "nichthelfende" Kommentare zu verfassen!

1strabag  22.06.2020, 18:48
@MorkelMorris

Danke, ich werde den Ratschlag beherzigen.

Und du unterschreibst in der Zwischenzeit weiterhin Verträge......

Das kostet zumindest Lehrgeld. Aber deins, nicht meins.

nanfxD  22.06.2020, 13:38

Nur wenn die AGB der AGB Kontrolle standhält

1strabag  22.06.2020, 18:46
@nanfxD

Ist das wahr?

Wer hätte das gedacht.....

nanfxD  22.06.2020, 19:41
@1strabag

Deine Aussage lässt eine Absolutheit darstellen die nicht vorhanden ist.

1strabag  23.06.2020, 09:43
@nanfxD

genau. wie eben jeder keine Absolutheit darstellt, es sei denn, erhält einer Kontrolle stand.

Aber mit deinem Totschlagargument sammelst du natürlich Punkte hier, weiterhin viel Erfolg.

Geht grundsätzlich nicht, wo sollen denn die 10% stehen ?

MorkelMorris 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 13:49

Scheint im eigenen Ermessen zu sein, wie bereits herausgefunden, wird eine Dienstleistung erbracht und die soll "angemessen" Vergütet werden, trotz Widerruf:

"Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen gilt folgendes: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."

5432112345  22.06.2020, 14:12
@MorkelMorris

"Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll"
Das ist der ausschlaggebende Punkt. Hast du oder hast du nicht?