Fitnessstudio Mahngebühr ohne Mahnung?

3 Antworten

Mazngebühren

Mahnkosten für eine Mahnung - das klingt erst einmal logisch. Aber im Gesetz steht nirgendwo, dass man für Mahnungen generell Gebühren verlangen kann. Das Gesetz kennt nur einen sogenannten Verzugsschaden. Der umfasst auch Kosten, um eine Forderung einzutreiben - aber eben nur, wenn sich der Schuldner tatsächlich im Verzug befindet.

WERBUNG

inRead  

invented by Teads

Voraussetzung dafür ist eine sogenannte fällige Forderung. Fällig sind Forderungen immer sofort, wenn nichts anderes vereinbart ist. Um Verzug eintreten zu lassen, muss der Gläubiger, also derjenige, der Geld will, aber normalerweise noch eine Mahnung schicken. Die braucht weder als Mahnung bezeichnet zu sein noch eine Frist zu enthalten. Es reicht eine deutliche Aufforderung an den Schuldner, mit der Leistung endlich um die Ecke zu kommen.

Erst nach der Mahnung tritt der Verzug ein. Sprich: Erst ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die weiteren Kosten tragen, die der andere hat, um seine Forderung einzutreiben. Also zum Beispiel die Kosten für eine zweite Mahnung

Havenari  07.12.2017, 12:29

Um Verzug eintreten zu lassen, muss der Gläubiger, also derjenige, der Geld will, aber normalerweise noch eine Mahnung schicken.

§ 286 BGB meint dazu: [...]

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1.

für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

 

Das ist bei Abonnements und Fitnessstudioverträgen regelmäßig der Fall. Der Fragesteller war also auch ohne Mahnung im Verzug.

Die Frist war durch deinen Vertrag gegeben - zum Stichtag X hättest du zahlen müssen. Da du das nicht getan hast, warst du im Verzug.

Die Gebühr halte ich grundsätzlich für gerechtfertigt.

Njaa, gemahnt kann direkt werden. Das ist im Ermessen deines Studios. Haben vielleicht schlechte Erfahrungen.

Schade aber isso.

Du bist im Zahlungsverzug, du bist der gearschte.