Jobcenter verlangt (nicht vorhandenen) Erbschein oder Nachweis über den Nachlass des Vaters?
Hallo,
ein Erbschein liegt nicht vor und wie soll dieser Nachweis über den Nachlass meines Vaters denn aussehen?
Ich selbst hatte damit fast nichts zu tun, weil mein Bruder fast alles erledigt hat. Weiß aber, dass er keinen Erbschein wollte, weil das wieder nur Geld gekostet hätte.
Was also kann oder muss ich dem vermaledeiten Jobcenter in den Rachen stopfen, dass sie diesbezüglich endlich Ruhe geben?
Bin dankbar für jeden Rat Verji
5 Antworten
Gehe zum zuständigen Gericht und verlange den Erbschein oder lehne das erbe ab aber wen du arbeitslos bist legen den Bewilligungsbeschei dann vor dann kostet es nichts oder sage im Gericht das das Jobcenter den Erbschein sehen will .
Anderseits ohne Erbschein Kein Erbe.
Wen das zb nur ein geringfügiges erbe ist kann es sogar sein das du nichts an einbussen hast Alter mal 150€ sind als vermögen frei
Vermögen ist es aber nur, wenn es beim Eintritt in den Leistungsbezug schon vorhanden war.
Wenn es während des Leistungsbezuges kommt, gilt es als Einkommen und da es kein Erwerbseinkommen ist, wird es zu 100% angerechnet.
Hallo,
das nennt sich Mitwirkungspflicht.
Eine Recht auf Arbeitslosigkeit bei vollem Lohnausgleich gibt es nun mal nicht
und ein Erbe hat nunmal Auswirkungen auf den Bezug von Leistungen.
Beim Amtsgericht gibt es auch Härtefallregelungen was Erbscheine angeht. Dazu muss man sich ja schlau machen - ja ja man hat als ALG 2 Empfänger sicher kaum Tagesfreizeit für solche Dinge
Unwissenheit ist kein Argument und in den Rachen schmeißen ist ja putzig.
Das Jobcenter hat die Aufgabe die Kosten auch für die Steuerzahlenden, welche dich ja durchfüttern gering zu halten.
Somit bist du verpflichtet in solchen Dingen auch deinen teil bei zu tragen und entsprechende Unterlagen vor zu legen.
Es werden ja wohl Kontoauszüge/Belege über das Vermögen oder das Nichtvorhandensein des Vermögens vorhanden sein.
Oder ward ihr so schlau,diese gleich in die blaue Tonne zu werfen?
Gab es ein Testament? Gab es immobilienvermögen? Gab es mehrere Konten?
Dann bitte Deinen Bruder eine entsprechende Aufstellung zu machen. Und das muß dann genügen.
http://www.rechtsanwaltdrach.de/wp-content/uploads/2014/05/ev.fm_.web_.pdf
Du wirst wohl oder übel zum Amt gehen müssen und dir einen Erbschein holen müssen. Das kannst du selbst tun, muß nicht dein Bruder für dich machen.
Ich kann dir nur empfehlen alles kopieren und abstempeln falls du eine Lösung für dieses Problem gefunden hast. Die verlieren nämlich gern Dinge und meinen dann man hätte es nie abgegeben.
Nein, nein und öhm… ja.
Aber unterm Strich blieben nur Schulden. Bei dem zweiten Konto handelte es sich um ein Konto mit der ersten Ehefrau (nicht unsere Mutter), auf dem aber kein Guthaben war.
Es gab noch ne Kreditrestschuld und das Soll auf dem normalen Verkehrskonto.