Bank verbietet Kontoeröffnung
Meine Tochter sollte ein Konto bei einer Bank bekommen und die haben es abgelehnt, da sie dafür auch die Unterschrift des Vaters brauchen. Ich habe aber das alleinige Sorgerecht. Das Jugendamt meint das die Bank meiner Tochter ein Konto geben muss, die Bank weigert sich allerdings. Kann meine Tochter jetzt kein Konto bekommen bis sie Erwachsen ist und das Konto selber eröffnen kann?
10 Antworten
Dann geh doch zu einer anderen Bank wenn sich die eine Bank querstellt.
Du hast doch die komplette alleinige Sorge, dürfte also eigentlich kein Problem sein einfach mal so ein Konto fürs Kind zu eröffnen.
Oder aber, du lässt dir vom Jugendamt ein entsprechendes Schreiben ausstellen, damit gehst du zur Bank und legst es vor.
da geht man einfach zu einer anderen Bank und Eröffnet da ein Konto. In der Regel raucht ein Kind beide Unterschriften der Eltern (damit nicht einer er beiden Eltern mit dem Konto des Kindes Geschäfte abwickeln kann). Ist also zum Schutz des Kindes und auch gut so. Bei Alleinerziehenden genügt normaler Weise eine Bestätigung des Amtes, dass man das alleinige Sorgerecht hat, dann klappt das mit der Kontoeröffnung. Wir hatten das Selbe Problem dieses Jahr mit 2 Minderjährigen Jugendlichen......
Es ist nun mal gesetzlich so geregelt, dass man entweder die alleinige Sorge hat oder bei gemeinsamer Sorge beide Unterschriften braucht.
Beim Jugendamt kannst du eine Negativ-Bescheinigung erhalten und diese bei der Bank vorlegen.
Aaaber- wenn der Vater mal auf den Trichter kommt, dann beantragt er die gemeinsame Sorge und wird sie i.d.R. auch erhalten. Dann kann er auch ans Konto.
Soll das ein Taschengeldkonto werden oder willst du für sie anlegen? Dann wäre evtl. eine Ausbildungsversicherung gut - da käme der Vater im Falle der Fälle nicht ran.
die Bank weigert sich allerdings.
die bank ist nicht verpflichtet ein konto zu eröffnen. es muss ja nicht am alleinigen sorgerecht liegen. das ist da im normalfall kein problem
Möglicherweise liegt es einfach daran, daß die Fragestellerin das alleinige Sorgerecht bislang nur behauptet, nicht aber nachgewiesen hat?
Lasse dir vom Jugendamt ein Schriftstück ausstellen, dass du allein sorgeberechtigt bist. Das Teil gilt aber nur für einen Tag, den Ausstellungstag. Also musst du noch am selben Tag zur Bank.