Steuerrückzahlung beim Wohngeldantrag angeben?
Hallo,
habe letzten Monat eine Steuerrückzahlung für die letzten 4 Jahre in Höhe von rund 3000 € erhalten.
Muss ich das beim Wohngeldantrag angeben und wird das mit angerechnet?
Danke
1 Antwort
Nein, musst du nicht. Demzufolge erfolgt auch keine Anrechnung.
Es handelt sich nicht um steuerpflichtiges Einkommen gemäß EStG (§ 14 Abs. 1 WoGG) und ist in § 14 Abs. 2 WoGG nicht als sonstiges anzurechnendes (steuerfreies) Einkommen aufgelistet. Es bleibt also unberücksichtigt.
Als logische Begründung wäre anzumerken, dass die Einkommensermittlung im Wohngeldrecht immer auf Basis des Bruttoeinkommens erfolgt, d. h. die jetzt zurückerstatteten Steuern wären (im Falle eines Wohngeldantrages) bereits in den vergangenen vier Jahren in die Berechnung des Gesamteinkommens eingeflossen. Würden sie jetzt angerechnet, wäre das eine doppelte Berücksichtigung.