Nebenjob angeben oder nicht? strafe?

3 Antworten

Ja, ich. Seit Anfang des Jahres gibt es deutschlandweit den automatisierten Datenabgleich im Wohngeldrecht. Dabei werden auch die Daten mit der Mini-Jobzentrale abgeglichen. Der Abgleich ist gelaufen und im Ergebnis wurdest du als Jemand herausgefiltert, der entweder schon zur Antragstellung auf Wohngeld unvollständige Angaben gemacht hat oder gegen die Mitteilungspflichten verstoßen hat. Du musst das zu Unrecht erhaltene Wohngeld zurückzahlen und bekommst mindestens ein Bußgeld. Die Wohngeldbehörde hat dir ja aber schon eine Strafanzeige in Aussicht gestellt. Läuft diese ins Leere, wird der Tatbestand als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt. Das heißt, entweder vom Ordnungsamt oder vom Gericht... bestraft wirst du auf jeden Fall.

Das war auch Betrug, ein Minijob muss im Wohngeldantrag mit angegeben werden.

masterboy92 
Beitragsersteller
 04.07.2013, 17:10

welche strafen drohen mir ? das geld zurückzahlen und ne anzeige kassieren?

thevioletrose  04.07.2013, 17:12
@masterboy92

Du hast ja oben schon geschrieben, dass du eine Anzeige bekommst, also wird es wohl auch so sein. Zurückzahlen muss man das Geld sowieso, wenn man es zu Unrecht erhalten hat.

masterboy92 
Beitragsersteller
 04.07.2013, 17:22
@thevioletrose

naja ich wusste es ja nicht mein einkommen war ja nicht regelmäßig und die frau auch der verwaltung sagte aja wir brauchen ja nur das regelmäßige einkommen und ich habe ihr einfach mal aalle abrechnungen gegeben wo man das nebeneinkommen auch sieht ! also habe ich doch im grunde nix falsch gemacht?

thevioletrose  04.07.2013, 17:29
@masterboy92

Mhm, wenn sie das wirklich schwarz auf weiß hatten, dass du im Bewilligungszeitraum einen Minijob gemacht hast, fände ich das schon komisch. Wie kamen sie überhaupt jetzt auf einmal darauf, dass du einen Minijob hast und das nicht angegeben wurde? Weil sie nochmal die Abrechnungen gesichtet haben und das erst jetzt bemerkt haben oder wie?

Wenn ja, würde ich mich an deiner Stelle dagegen wehren. Die Frage ist nur, ob du beweisen kannst, dass sie die Unterlagen wirklich hatten.

Oft hilft aber auch schon ein persönliches Gespräch mit dem Bearbeiter weiter, vielleicht könnt ihr dieses Missverständnis dann noch klären.

masterboy92 
Beitragsersteller
 04.07.2013, 17:31
@thevioletrose

nunja ich bin unter der wohngeldgrenze gelandet mit meinem niedirgen gehalt und ich sagte das muss ein fehler sein ich verdiene doch die ganze zeit gleich und darufhin wurde es nochmal geprüft denk ich mal

thevioletrose  04.07.2013, 17:36
@masterboy92

Wie gesagt, am besten du redest nochmal mit dem Bearbeiter, das hilft oft am meisten. Aber immer schön sachlich und höflich bleiben.

masterboy92 
Beitragsersteller
 04.07.2013, 17:50
@thevioletrose

okay nochmals vielen dank

Ja das hat so seine Richtigkeit.