Geldgeschenk 10.000 Euro beim Finanzamt angeben?
Muss man ein Geldgeschenk in Höhe von 10.000 Euro die aufs Konto überwiesen wurde in der Einkommensteuererklärung angeben?
4 Antworten
Solche größeren Schenkungen sollte beim Finanzamt angezeigt werden. (Auch wenn dafür keine Schenkungssteuer anfallen, wenn die Schenkung unterhalb des Freibetrags bleibt.) Sie muss jedoch nicht unbedingt angezeigt werden, wenn abzusehen ist, dass der Freibetrag nicht überschritten wird.
Der Freibetrag liegt bei 20000 EUR (innerhalb von 10 Jahren). Bei nahen liegt der Freibetrag teilweise etwas höher.
Siehe beispielsweise:
Sorry, hatte nicht so genau gelesen. Meines Wissens nach musst du das nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Geschenke werden normalerweise nicht als Einkommen gezählt, zumindest dann nicht, wenn es um die Einkommensteuer geht.
Auch an dich der Hinweis, dass es nicht um die Steuern geht
Worum denn sonst?
Finanzämter sind nun mal nur für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig.
Da ich damals schon wusste, dass keine Steuern anfallen, da es unter dem Freibetrag lag.
Daher war die Frage, ob ich es überhaupt angeben muss.
Geschenke sind kein Einkommen.
Geschenke sind Geschenke und unterliegen der Schenkungsteuer (siehe ErbStG)
Die Frage ist nun in welchem Verhältnis stehst du zum Verschenker und steht dieser unmittelbar vor dem Bezug von Sozialleistungen (SGB II oder XII)?
Anzugeben wäre es, Steuern dürften bei 10.000,- € aber net anfallen.
Steuern fallen keine an, das weiß ich bereits. Die Frage ist nur ob ich es angeben muss.
Das ist die falsche Antwort. Dass ich keine Steuern bezahlen muss weiß ich selbst, da ich unter dem Freibetrag liege. Aber das wollt ich garnicht wissen.
Die Frage war, ob ich es in der ESt angeben muss, denn das eine schließt das andere nicht aus.
Ne, isse nicht! Steht auch da!
Und warum sagst du es dann nicht? Kriegst kein ja oder nein hin?
Ja, muss man.
Schenkungen sind kein Einkommen i.S.d. Einkommensteuergesetzes.
Sie müssen aber angegeben werden. Das Finanzamt prüft, ob Schenkungssteuer anfällt
Freilich, nur gefragt war ob sie Einkommen sind.
Auch an dich der Hinweis, dass es nicht um die Steuern geht. Es geht nur darum ob ich es in der ESt angeben muss.