Finanzamt- Fahrtkosten - falsche Angaben
Hallo zusammen.
Was hat man zu befürchten, wenn man z.B. bei seinem eigentlichen Wohnsitz nicht gemeldet ist und die somit viel weitere Entfernung (Elternhaus)als täglichen Arbeitsweg angibt und sich somit höhere Steuerrückzahlungen erschleicht? ( rede von etwa 100km Differenz / Tag!)) .
Bitte um Rückmeldungen...
7 Antworten
Finanzämter haben so die Angewohnheit, manchmal auch etwas zu überprüfen. Ich mußte auch schon Werkstattrechnungen meines Autos hinschicken .... und das, wie sich herausstellte, damit die sehen konnten, dass die km-Angaben dort mit meinem Arbeitsweg zusammenpassten. Ein wenig mehr, das fällt nicht unbedingt auf. Dein Auto sollte aber am Ende mehr km gefahren sein als den Arbeitsweg und auf keinen Fall eine Menge weniger.
Das ist so eine Möglichkeit, wie das überprüft wird.
Na ja, wenn man nicht erwischt wird, dann nichts. Wenn man erwischt wird, ist es Steuerhinterziehung mit den inzwischen bekannten Strafen. Ist halt auch immer eine Frage, wie glaubwuerdig das einem beim Finanzamt erscheint, ob er da nachhakt oder nicht.
Ich hatte mal bei meinem Ex-Mann sehr hohe Fahrtkosten (real auch gefahren), das ging ohne Rueckfrage durch. Bei einer Arbeitskollegin (ca. 60 km) wurde mal zu Hause angerufen und dem Ehemann am Telefon wurde unterstellt, dass da ja wohl eine Fahrgemeinschaft bestehen wuerde. Als er glaubhaft begruendet hat, dass das nicht der Fall ist und die meisten Leute aus dem Ort in die andere Richtung in eine grosse Fabrik fahren zum Arbeiten, hat er es so akzeptiert.
Bei 100 km Differenz am Tag (einfache Fahrt?) koennte man auch unterstellen, dass man die nicht taeglich zurueck legt. Und dann nach dem Kilometerstand des Wagens fragen und Kaufunterlagen, sowie Werkstattunterlagen, Versicherungsunterlagen, um die hohe Kilometerleistung zu ueberpruefen auf Plausibilitaet und dann wuerde es wohl auffliegen, oder?
Tun das nicht wieder, dann gut ist es!
Wer in der Steuererklärung bei der Kilometerangabe mogelt, begeht Steuerhinterziehung
http://www.daily-paragraph.de/index.php/archives/steuerrecht/kilometerangabe/3679
Den Artikel habe ich auch schon gefunden...aber danke.
Zu den steuerlichen Folgen wurde bereits zur Genüge Stellung genommen. Ich weise noch darauf hin, dass du mit diesem Vorgehen gegen die Meldepflicht verstößt. Dies kann ein Bußgeld nach sich ziehen.