Schadensersatz beim Jobcenter angeben

3 Antworten

Vermögen kann es nicht sein. Denn Vermögen ist immer nur das Geld, das der Hilfeempfänger hat und bekommt, bevor er das erste Mal sein Hartz IV gezahlt bekommt.

Somit ist nur die Frage, ob es sich um Einkommen handelt oder es gem. § 11 a SGB II anrrechnungsfrei bleibt. Das Gesetz ist dafür aber nicht wirklich eindeutig - ein hervorragender Fall für langwidrige Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht. Ich würde dazu tendieren, daß es Einkommen ist, wenn von dem Geld keine Reparatur gezahlt wird. Mit der Folge, daß es dann voll anrechenbar ist.

Die Verwaltungsanweisung, die es zu Deiner Fragestellung gibt, findest du hier http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-11b-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

Rockery198 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 16:24

hi, also ich bedanke mich nochmal für die antwort. war heute beim amt, das ganze wird mir als Vermögen angerechnet, ich denke das hat auch immer etwas mit Zuständigen zu tun wie der so drauf ist, glück gehabt

skyfly71  24.01.2013, 17:21
@Rockery198

Na, dann sei mal froh, daß das Amt seine eigenen Weisungen nicht liest. JEDE Einnahme während des Leistungsbezuges ist Einkommen. Das kann man drehen und wenden wie man will. Aber schön, daß es für Dich so gelaufen ist.

Rockery198 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 08:01

ok danke schön, ich bin sehr verwirrt, soll ich das jetzt angeben oder nicht

skyfly71  24.01.2013, 09:34
@Rockery198

Wenn das Geld auf Dein Konto überwiesen wird, bekommt es das Jobcenter jedenfalls mit. Ansonsten ist es so, daß Du verpflichtet bist, dem Jobcenter sämtliche Einkünfte mitzuteilen.

schadenersatz wird nicht als einkommen angerechnet. du musst es aber trotzdem angeben. hab das selbst schon durch und es gab keine probleme.

probleme könnte es evtl. geben wenn du mit deinem jetzigen vermögen + geld der versicherung deinen vermögensfreibetrag (150 euro/ lebensjahr + 750 euro für anschaffungen) übersteigst. da kenn ich mich aber nicht so aus.

Ja das wird als vermögen angerechnet es sei denn du musst dir dafür ne neue karre kaufen ;)

Rockery198 
Beitragsersteller
 23.01.2013, 22:11

ne das muss ich nicht, also ich kann ich das jetzt in den antrag auf weiterbewilligung eintragen oder? bzw muss

Rockery198 
Beitragsersteller
 23.01.2013, 22:13
@Rockery198

ich frage nach weil in anderen foren geschrieben das wäre dann als monatseinkommen anzurechnen