Hinzuverdienst und Gewinne bei Kryptowährungen (Bitcoin) bei voller Erwerbsminderungsrente?
Folgender Sachverhalt:
Die Person bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente und hat als Hinzuverdienst eine Summe von 6300 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Die Person kauft sich Kryptowährungen (Bitcoin) und verkauft diese nach unter 1 Jahr Haltedauer wieder mit 30000 € Gewinn. Bei Haltedauer über 1 Jahr wäre der Fall klar, der Gewinn ist dann Steuerfrei und betrifft die Hinzuverdienstgrenze nicht oder?
Unter 1 Jahr beträgt der Freibetrag von Veräußerungsgewinnen (dazu zählen Kryptowährungen) 600 Euro. Nun wurden die 600 Euro um 29400 Euro überschritten. Die Hinzuverdienstgrenze wird nun um 23100 Euro überschritten.
29400-6300=23100
Die Frage ist: Wird die Erwerbsminderungsrente um 23100 Euro gekürzt und sind Gewinne bei Haltedauer unter 1 Jahr und Gewinnsumme über 600 Euro Rentenschädlich für die Erwerbsminderungsrente?
Ich denke in den nächsten Jahren wird es einige Em-Rentner geben die durch Kryptowährungen viel Gewinn gemacht haben, leider finde ich keine Antwort auf diese Frage, auch mein Steuerberater war überfordert. Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort.
2 Antworten
Es dürfte als Kapitaleinkünfte anrechnungsfrei bleiben. Im Wiederholungsfall wird das Finanzamt das aber zum Gewerbe erklären, und Gewerbegewinn wird angerechnet.
https://rentenbescheid24.de/was-kein-hinzuverdienst-zur-rente-ist/
Ich würde einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen, um das zu klären. Bei 30.000 € sollte das drinliegen.
Gibt es eine Höchstgrenze, was Du besitzen darfst? Also Geld? Bei Hartz IV gibt es sowas ... und wer drüber ist, bekommt das Hartz IV nicht mehr, bis das Geld wieder weit genug aufgebraucht ist ...
Hilft das hier: https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74365/schonvermoegen_und_vermoegensfreibetraege_bei_der_grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung ?