Hinzuverdienst und Gewinne bei Kryptowährungen (Bitcoin) bei voller Erwerbsminderungsrente?

2 Antworten

Es dürfte als Kapitaleinkünfte anrechnungsfrei bleiben. Im Wiederholungsfall wird das Finanzamt das aber zum Gewerbe erklären, und Gewerbegewinn wird angerechnet.

https://rentenbescheid24.de/was-kein-hinzuverdienst-zur-rente-ist/

Ich würde einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen, um das zu klären. Bei 30.000 € sollte das drinliegen.

Woher ich das weiß:Recherche