AfA bei Abriss und Neubau?
Wenn ich ein Gebäude, das 1899 erstellt wurde, abreiße und durch ein neues ersetze, wie seiht es dann mit der AfA aus? Den Restwert des alten Gebäudes und die Abrisskosten kann ich ja als aAfa sofort im Abrissjahr geltend machen, da der Abriss beim Kauf nicht geplant war. Wenn ich jetzt ein neues Gebäude errichte (wesentlich größer), kann ich dieses dann auch mit 2,5% pro Jahr abschreiben? Schließlich "ersetzt" es ja das alte Gebäude...
3 Antworten
Ob geplant oder nicht, es geht darum ob es nach den Umständen dem ordentlichen Kaufmann hätte bekannt sein müssen.
Dazu kommt der Denkmalschutz. Ein Haus aus dieser Zeit könnte durchaus darunter fallen und als schützenwertes Kulturgut gelten. Dieses kann auch für ein städtebauliches Ensemble gelten. Also die Gesamtheit der Gebäude in einem definierten Bereich. Es muss also nicht speziell unter Schutz gestellt worden sein.
Meiner Auffassung wurde es nach dem Jahr x gebaut und hat somit einen AfA Satz von 2%
nein nur mit 2%