steuerpflichtige Vorbeschäftigungszeiten (Lohnsteuerkarte)
Hallo,
ich habe bei meinem derzeitigen Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt und das meinem zukünftigen Arbeitgeber verschwiegen. Mein neuer Arbeitgeber will jetzt im Personalfragebogen, dass ich steuerpflichtige Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr angebe. Dort steht in Klammern "das sind Zeiträume in denen unter Vorlage der Lohnsteuerkarte gearbeitet wurde".
Meine Lohnsteuerkarte habe ich bei meinem ehemaligen AG aber nie abgegeben. Dort reichte die Angabe der Steuernummer.
Muss ich dementsprechend auch nichts dort angeben? Schließlich wurde ja nicht unter Vorlage der Lohnsteuerkarte, sondern nur unter Angabe der Steuernummer gearbeitet.
Vielen Dank!
2 Antworten
Bei der Abfrage im Personalfragebogen geht es darum, die steuerlich relevanten unterjährigen Vorverdienste zu ermitteln, um diese in das Personalabrechnungssystem einzugeben. Nur wenn die vor Eintritt in das Unternehmen liegende Zeitstrecke lückenlos mit steuerpflichtigen Beschäftigungszeiten gefüllt sind, dürfte z.B. abrechnungstechnisch ein interner Lohnsteuerjahresausgleich gefahren werden.
Fazit: Ich würde über die Vorverdienste keine Angaben machen. Ich kenne keinen arbeitsrechtlichen Fall, bei dem einem Arbeitnehmer dadurch Nachteile entstanden wären.
==> siehe die Beantwortung Deiner heutigen eigenen Frage!
Ich hab gemerkt, dass ich schon ein Konto hab und habe eins gelöscht. Scheint, dass die Beiträge jedoch erhalten bleiben.. Jetzt ist es doppelt gemoppelt... Danke für deine Hilfe. Ich werde dir die Fragen dort stellen :).
... oder Du schreibst mir eine PN - dann klären wir das Problem, und das Doppel-Gemoppel hat ein Ende.
Das versuche ich, aber bekomme ich nicht hin... Ich sehe keine Option um dich als Freund hinzuzufügen und bei der Verfassung neuer Nachrichten kann ich keinen Namen eintragen.
Auf deinem Profil sehe ich nur deine Freunde, aber keine Möglichkeit mit dir zu interagieren... komisch.
steuerpflichtige Vorbeschäftigungszeiten
Somit ist egal ob die Lohnsteuerkarte vorlag. Diese in Papierform ist eh überholt, seit ElStaM!
Solltest du es ihm nicht sagen, zahlst du mehr Steuern, kriegst das über die Lohnsteuer/Einkommensteuererklärung aber wieder zurück.
Hallo Nightstick,
Sie scheinen sich in der Materie sehr gut auszukennen. Ich habe diesbezüglich ein Problem.
Ich habe bei meinem zukünftigen Arbeitgeber eine Arbeitsstelle angegeben, die ich etwas beschönigt habe. Diese Arbeitsstelle habe ich als Vollzeit Stelle verkauft, obwohl ich dies unentgeltlich zur Aushilfe eines Familienbetriebes ausgeübt habe. Ein Zeugnis und eine Urlaubsbescheinigung kann mir ausgestellt werden. Ich hatte im Vorfeld auch recherchiert, dass der neue Arbeitgeber über meine bisherige Tätigkeit nicht über das Finanzamt, durch die Krankenversicherung etc. mitbekommen kann.
Nun habe ich einen Personalfragebogen bekommen, worin nach der Steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeit im Jahr des Beschäftigungsbeginns gefragt wird.
Nun ist meine Frage, was kann der neue Arbeitgeber über über die Steuer ID herausfinden?
Nach meiner Erkenntnis kann die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, ob Kirchensteuerpflichtig ermittelt werden.
Was wird mit der Steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeit sonst noch ermittelt? Und aus welchen Gründen könnte ich diese nicht angeben?
Ich hoffe Sie können mir hierzu Auskunft geben.
Vielen Dank im Voraus!