Angaben für neuen Arbeitgeber für Vorbeschäftigungszeiten im Laufenden Kalenderjahr
Hallo,
mein neuer arbeitgeber will Angaben zur steuerpflichtigen Vorbeschäftigung im laufenden Kalenderjahr.
welchen Zeitraum betrifft dies genau??? wird urlaub it eingerechnet??? Habe das ganze letzte jahr gearbeitet bis heute. was muss ich dann angeben???
bitte um antworten Danke, danke!!!
2 Antworten
Du mußt angeben, von wann bis wann Du im laufenden Kalenderjahr gearbeitet hast, z.B. vom 1.1. bis 31.04.2013 und wo. Du mußt doch von Deinem vorherigen Arbeitgeber auch eine Bescheinigung darüber bekommen haben.
Der Arbeitgeber möchte über deine Beschäftigungsverhältnisse, vom 01.01.2013 bis jetzt Informationen erhalten,ausgenommen sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis max. € 450,- im Monat.
Der gewährte Urlaub gehört natürlich zu einem Beschäftigungsverhältnis und ist mit einzurechnen.