Ist es schlimm, wenn ich im Personalfragebogen steuerpflichtige Vorbeschäftigungszeiten im Kalenderjahr nicht angebe?
Hallo zusammen, habe eine Jobzusage und auch schon die Unterlagen bekommen. Auf dem Personalfragebogen werden auch die lohnsteuerpflichtigen Vorbeschäftigungen abgefragt. Hatte im Lebenslauf angegeben, dass ich seit Mai bei einem bestimmten Unternehmen arbeite, allerdings behauptet dort freiberuflich beschäftigt zu sein anstatt festangestellt, was tatsächlich der Fall ist. Da der Job mir doch nicht zusagte, habe ich mich nämlich recht schnell nach etwas Neuem umgesehen und dort im Bewerbungsgespräch angegeben, dass ich in besagtem Unternehmen nur freiberuflich tätig bin, damit mein neuer Arbeitgeber nicht denkt, dass ich von einem Job zum nächsten wechsle. Was auch wirklich nicht der Fall ist. Im Nachhinein ärgert es mich ungemein, denn ich will eigentlich im Personalfragebogen nichts Falsches angeben, dann müsste ich aber zugeben, dass ich geflunkert habe. Kann mein neuer Arbeitgeber irgendwie herausfinden, dass ich dieses Jahr schon lohnsteuerpflichtig gearbeitet habe? Fall ich die Vorbeschäftigungszeiten tatsächlich nicht angeben sollte? Danke!
3 Antworten
Hallo, mich würde interessieren, ob die Sache nun rausgekommen ist, oder nicht?
Ich würde natürlich sehr gern alles klarstellen, habe aber grosse Angst, dass sich der Arbeitgeber es sich von Vornherein wieder anders überlegt. Er wollte mich zwar unbedingt einstellen, aber es ist ja auch kein guter Start, wenn ich dann gleich zugebe, dass ich nicht ganz die Wahrheit gesagt habe.
Vielen Dank für diese nützliche Antwort! Habe heute auch nochmal mit dem Finanzamt telefoniert - der Sachbearbeiter hat mir das gleiche gesagt. Die Information der Vorbeschäftigungszeiten geht den Arbeitnehmer im Prinzip nichts an und die Frage danach muss gar nicht beantwortet werden. Er hat mir das gleiche geraten: nicht ausfüllen und auf den Lohnsteuerausgleich des Unternehmens verzichten.
Und mein Fazit: Lügen haben kurze Beine ;)
Ja, so sagt das Sprichwort :))
Wenn Du noch andere Fragen in Zusammenhang mit Deiner neuen Arbeitsstelle hast, kannst Du Dich ja wieder melden.
Alles Gute und viel Erfolg!
Gruß @Nightstick
Gegenfrage: hat sich die Unwahrheit -bes. im Arbeitsverhältnis- schon mal ausgezahlt ?
Ich würde natürlich sehr gern alles klarstellen, habe aber grosse Angst, dass sich der Arbeitgeber es sich von Vornherein wieder anders überlegt. Er wollte mich zwar unbedingt einstellen, aber es ist ja auch kein guter Start, wenn ich dann gleich zugebe, dass ich nicht ganz die Wahrheit gesagt habe. Und das ist ja nun leider schon passiert.
Grundsätzlich ist es im Berufsleben niemals gut, die Unwahrheit zu sagen, denn es kommt in den meisten Fällen später doch irgendwann heraus.
Aber in diesem Fall ist es nicht ganz so schlimm, denn Du kannst die Vorverdienste einfach weglassen. Fragen sie nach, sagst Du, Du verzichtest bei unterjährigem Eintritt auf die Durchführung des maschinellen permanenten Lohnsteuerausgleichs bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs, und führst diesen zusammen mit Deinen Steuerberater im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2016 durch.
Mehr muss der neue AG nicht wissen.
Mache das aber nie wieder!