(falsche) Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im Personalfragebogen?
Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Ich bin aktuell arbeitslos, habe aber nach 12 monatiger Suche (vorher Studium) endlich eine Stelle gefunden und meinen Arbeitsvertrag unterschrieben, der in drei Wochen beginnt. Nun war ich bei meiner Bewerbung nicht ganz ehrlich. Ich hab aus dem aktuellen Minijob, den ich nach Beendigung des Studiums begonnen habe, quasi einen Teilzeitjob mit 20 Stunden gemacht und dies halt entsprechend so angegeben, um die Arbeitslosigkeit zu verschweigen. Hab überall vorher gelesen, dass der Arbeitgeber keine Einsicht über die Arbeitslosigkeit nehmen kann (außer halt beispielsweise beim vorherigen Arbeitgeber nachzufragen).
Nun stehe ich vor folgendem Problem: Im Personalfragebogen muss die im Betreff genannte Angabe gemacht werden. Was schreib ich da jetzt rein? Theoretisch müsste ich ja was reinschreiben, da ich nunmal gesagt habe, dass ich vorher (zumindest auf Teilzeitbasis) angestellt war und ein 20 Stunden Job ja auch entsprechend versteuert werden muss, aber ich kann ja nix reinschreiben, da ich eben in Wirklichkeit keine versteuerbaren Einnahmen hatte. Wie mach ich das jetzt am klügsten? Dass es nicht clever von mir war, ist mir bewusst, aber ich war ziemlich verzweifelt, weil ich ewig nix gefunden habe.
1 Antwort
Hallo,
da wendet sich das "Papierlose Bürokratengedöns" leider gegen dich.
Denn nach der Abschaffung der Lohnsteuerkarte in Papierform kann der AG ja nicht mehr die Vorbeschäftigungszeit im laufenden Kalender bei einem anderen AG sehen.Die war ja vorher auf der LStk. bescheinigt.
Wenn in dem Personalfragebogen nur nach:
- Zeitraum von bis
- Art der Beschäftigung
- Anzahl Arbeitstage
gefragt wird, könntest du das ja ausfüllen.
Das "Anzahl der Arbeitstage" könntest du schon, wenn du Lohnabrechnungen erhalten hättest :-)
Grau hinterlegt macht aber keinen Sinn, denn dein neuer AG kann das ja auch nicht wissen es sei denn, er fordert dich dazu auf, deine letzte Lohnabrechnung vor zulegen.Das würde ich aber verweigern aus Datenschutzgründen.
Okay, danke erstmal.
Genau die drei Sachen müssen ausgefüllt werden. Das Problem hierbei wäre, dass die Anzahl der Arbeitstage so hinterlegt sind, dass der Arbeitgeber sie ausfüllen soll (also grau markiert - warum weiß ich auch nicht), aber wie will er das machen? Ich könnte es selbst auch nicht, weil ich gar nicht weiß, wie viele Tage ich gearbeitet habe.
Also sollte ich am besten den Zeitraum angeben, dann als Art der Beschäftigung "Teilzeit" und Arbeitstage freilassen?