Wozu verwenden AG die Angaben zu steuerpflichtigen Vorberschäftigungszeiten?
Guten Abend zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe bei Angaben in einem Personalfragebogen.
Zur Situation:
Ich habe mich erfolgreich auf eine Stelle beworben. Nun habe ich einen Personalfragebogen vorliegen in dem ich unter anderem meine steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr angeben muss. Ich nehme an das ist zum Zweck der berechnung der Lohnsteuer. Das Problem ist folgendes: Ich habe im laufenden Jahr auf Minijob Basis gearbeitet, bin aber weder im Bewerbungsgespräch, noch im Lebenslauf genauer auf meine beschäftigungszeiten eingegangen, sodass man davon ausgehen könnte ich hätte Vollzeit in dem Bereich gearbeitet.
Meine Frage ist auf welche Informationen der zukünfitge AG mit meinen Daten zu Steuer etc. zugreifen kann? Soll ich einfach einen Zeitraum angeben, obwohl ich keine Steuern gezahlt habe und hoffen das es nicht auffällt oder sollte ich das Feld frei lassen und nur auf nachfrage zugeben, dass ich auf Minijob Basis beschäftigt gewesen bin?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Vielen Dank für eure Mühe
1 Antwort
sodass man davon ausgehen könnte ich hätte Vollzeit in dem Bereich gearbeitet.
Solange der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang keine Fragen hat, will er auch keine Antworten.
Meine Frage ist auf welche Informationen der zukünfitge AG mit meinen Daten zu Steuer etc. zugreifen kann?
Dein Arbeitgeber erhält vom Finanzamt Informationen über Deine Steuerklasse, mehr nicht.
Einkünfte werden nicht preisgegeben.
Nun ja, verlangt er die Vorlage eines Arbeitszeugnisses, würde die Tätigkeit als Geringfügig im Zeugnis genannt werden müssen.
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Mit anderen Worten, würde ich den Zeitraum als steuerpflichtige Beschäftigungszeit angeben, gäbe es für den AG keine möglichkeit dies zu Überprüfen? Auch nicht anhand der Abgaben die ich ab dann zahlen muss?