Steuernachzahlung weil Arbeitgeber Bonus/Sonderzahlung rückwirkend verbucht hat?
Hallo Zusammen,
ich habe seit dem 01.01.2011 durch einen Betriebsübergang einen neuen Arbeitgeber.
Für den Betriebsübergang wurde uns im Januar eine Sonderzahlung in Höhe von ca. 4.000 Euro (brutto)gezahlt - zusätzlich dazu habe ich Ende März meine Jahres-Bonuszahlung in Höhe von ca. 3000 Euro bekommen...
Jetzt habe ich Anfang des Monats meine Jahressteuerbescheinigung bekommen und zusätzliche Gehaltsabrechnungen für Dezember letzten Jahres wo die Sonderzahlungen nachträglich aufgeführt sind... in der Jahressteuerbescheinigung für 2010 (komplett vom alten Arbeitgeber) sehe ich jetzt außerdem, dass die Sonderzahlung von Januar 2011 und die Bonuszahlung von März 2011 mit in das Brutto-Jahresgehalt von 2010 aufgenommen wurden...
Gestern habe ich schon mal mit meiner Steuererklärung von mir und meiner Frau begonnen und mit schrecken festgestellt, dass ich mehr als 400 Euro nachzahlen muss (ich habe noch nicht alles komplett fertig, aber es sieht definitiv nach einer Nachzahlung aus)... sowas hatte ich bislang noch nie und ich denke es hängt mit der rückwirkenden Anrechnung der Bonus- und Sonderzahlung für 2010 zusammen....
Fragen:
1. Ist das ganze vorgehen aus eurer Sicht in Ordnung (bezogen auf den Arbeitgeber)?
2. Was kann ich jetzt tun? Kann ich überhaupt etwas tun damit ich nichts nachzahlen muss?
Wäre super wenn ihr mir vielleicht Tipps geben könnt...
4 Antworten
Die Verrechnung in das WJ 2010 ist steuerlich korrekt, und sogar zwingend vom Gesetzgeber so vorgesehen. Da die Sonderzahlungen nicht in die Berechnung der monatlichen LSt-Vorauszahlungen eingeflossen sind, führen sie (zusammen mit weiteren Änderungen des Gesetzgebers, insbesondere der besseren Anrechenbarkeit von KV-Beiträgen) zu einer Nachzahlung im Folgejahr.
Bei Bonus/Einmalzahlungen kommt es praktisch immer zu diesem Phänomen; man kann gegensteuern, indem man mit dem FA Vorauszahlungen auf Quartalsbasis vereinbart, sofern die Bonuszahlungen in kalkulierbarer Höhe regelmäßig geleistet werden. Alternativ wäre zu überlegen, die LSt-Klassen anzupassen. Bei Ehepaaren ist 3/5 zwar schön - aber eben nur auf dem Lohnzettel. In der Gesamtbetrachtung zahlt man da zu über 95% am Ende nach. Ein Wechsel zu 4/4 wäre sinnvoller.
Hmmm... interessant... ich hatte einfach einen Vergleich gemacht, bevor wir uns für 3/5 entschieden hatten - da hatten wir im Endeffekt mehr davon, als bei 4/4... war zwar nicht viel, aber so 150-200 Euro unterm' Strich mehr waren es dann doch...
Also soll ich auf dieses Plus verzichten, damit ich am Ende des Jahres nicht nachzahlen muss?
Ja. Die Lohnsteuerklassen steuern lediglich die Höhe der Vorauszahlungen. Auf die Höhe der gesamten ESt im Veranlagungsjahr haben sie keinerlei Einfluss.
Genaugenommen ist mir sowieso ein Rätsel, wozu der Staat sich die Mühe macht, soviele Klassen einzuführen. Spätestens nach der ersten Steuererklärung ließe sich die Vorauszahlung jährlich ebenso klassenfrei anpassen, wie es z.B. bei allen Dienstleistungen mit Abschlagszahlungen (Strom/Wasser/Gas o.ä.) längst Usus ist.
Sollte diese Sonderzahlungen in 2010, da Brutto für Netto geflossen sein, ist eine daraus ermittelte, zu ermittelnde zusätzliche Steuerpflicht, also ggf. Nachzahlung gegeben bzw. unvermeidbar.
"in 2010 geflossen" heißt, dass die Sonderzahlung einfach nur dort verbucht sein muss?
Weil aus meiner Sicht ist die Zahlung erst in 2011 geflossen, d.h. wurde erst dieses Jahr - einmal im Januar und einmal im März - ausbezahlt.
Echt blöd...
Für das Finanzamt ist der buchhalterische Vorgang massgebend.
Gestern hat mir jemand erzählt, dass es wohl in Gesetzt gibt, dass besagt, dass man keine Steuererklärung machen muss, wenn es zum eigenen Nachteil ist - ist das echt wahr? Hört sich in meinen Augen irgendwie seltsam an?!?!
MUSS ich keine Steuererklärung machen?
Du wirst nachzahlen müssen, wenn du nicht mehr absetzen kannst als du bisher angegeben hast.
Aber warum muss ich nachzahlen, nur weil mein Ex-Arbeitgeber sich irgendwelche steuerlichen Vorteile erhofft und deshalb einfach die Beträge die ich dieses Jahr erhalten habe auf letztes Jahr verbucht?
Irgendwie kommt mir das komisch vor... kann der Arbeitgeber das einfach so machen???
Na toll... :-(
Aber kann ich dann für das Jahr 2011 wiederum erwarten das es bei der nächsten Steuererklärung besser aussieht?