Steuernachzahlung weil Arbeitgeber Bonus/Sonderzahlung rückwirkend verbucht hat?

4 Antworten

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Die Verrechnung in das WJ 2010 ist steuerlich korrekt, und sogar zwingend vom Gesetzgeber so vorgesehen. Da die Sonderzahlungen nicht in die Berechnung der monatlichen LSt-Vorauszahlungen eingeflossen sind, führen sie (zusammen mit weiteren Änderungen des Gesetzgebers, insbesondere der besseren Anrechenbarkeit von KV-Beiträgen) zu einer Nachzahlung im Folgejahr.

brandonator 
Beitragsersteller
 13.04.2011, 09:40

Na toll... :-(

Aber kann ich dann für das Jahr 2011 wiederum erwarten das es bei der nächsten Steuererklärung besser aussieht?

FordPrefect  13.04.2011, 11:21
@brandonator

Bei Bonus/Einmalzahlungen kommt es praktisch immer zu diesem Phänomen; man kann gegensteuern, indem man mit dem FA Vorauszahlungen auf Quartalsbasis vereinbart, sofern die Bonuszahlungen in kalkulierbarer Höhe regelmäßig geleistet werden. Alternativ wäre zu überlegen, die LSt-Klassen anzupassen. Bei Ehepaaren ist 3/5 zwar schön - aber eben nur auf dem Lohnzettel. In der Gesamtbetrachtung zahlt man da zu über 95% am Ende nach. Ein Wechsel zu 4/4 wäre sinnvoller.

brandonator 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 08:25
@FordPrefect

Hmmm... interessant... ich hatte einfach einen Vergleich gemacht, bevor wir uns für 3/5 entschieden hatten - da hatten wir im Endeffekt mehr davon, als bei 4/4... war zwar nicht viel, aber so 150-200 Euro unterm' Strich mehr waren es dann doch...

 

Also soll ich auf dieses Plus verzichten, damit ich am Ende des Jahres nicht nachzahlen muss?

 

FordPrefect  14.04.2011, 13:39
@brandonator

Ja. Die Lohnsteuerklassen steuern lediglich die Höhe der Vorauszahlungen. Auf die Höhe der gesamten ESt im Veranlagungsjahr haben sie keinerlei Einfluss.

Genaugenommen ist mir sowieso ein Rätsel, wozu der Staat sich die Mühe macht, soviele Klassen einzuführen. Spätestens nach der ersten Steuererklärung ließe sich die Vorauszahlung jährlich ebenso klassenfrei anpassen, wie es z.B. bei allen Dienstleistungen mit Abschlagszahlungen (Strom/Wasser/Gas o.ä.) längst Usus ist.

 

Sollte diese Sonderzahlungen in 2010, da Brutto für Netto geflossen sein, ist eine daraus ermittelte, zu ermittelnde zusätzliche Steuerpflicht, also ggf. Nachzahlung gegeben bzw. unvermeidbar.

brandonator 
Beitragsersteller
 13.04.2011, 09:27

"in 2010 geflossen" heißt, dass die Sonderzahlung einfach nur dort verbucht sein muss?

 

Weil aus meiner Sicht ist die Zahlung erst in 2011 geflossen, d.h. wurde erst dieses Jahr - einmal im Januar und einmal im März - ausbezahlt.

Echt blöd...

jockl  13.04.2011, 09:42
@brandonator

Für das Finanzamt ist der buchhalterische Vorgang massgebend.

Gestern hat mir jemand erzählt, dass es wohl in Gesetzt gibt, dass besagt, dass man keine Steuererklärung machen muss, wenn es zum eigenen Nachteil ist - ist das echt wahr? Hört sich in meinen Augen irgendwie seltsam an?!?!

 

MUSS ich keine Steuererklärung machen?

Du wirst nachzahlen müssen, wenn du nicht mehr absetzen kannst als du bisher angegeben hast.

brandonator 
Beitragsersteller
 13.04.2011, 09:21

Aber warum muss ich nachzahlen, nur weil mein Ex-Arbeitgeber sich irgendwelche steuerlichen Vorteile erhofft und deshalb einfach die Beträge die ich dieses Jahr erhalten habe auf letztes Jahr verbucht? 

Irgendwie kommt mir das komisch vor... kann der Arbeitgeber das einfach so machen???