Steuerfestsetzung! Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen ......
Hallo,
nun habe ich den Steuerbescheid für 2008 zurück erhalten.
Folgender Satz wird wie folgt ausgelegt :
Über eine etwaigige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinuasgehende Betrag wird erstattet auf das Konto XXX sofern er mindestens 1,- € beträgt.
Nun teile ich folgende Punkte mit:
- Dieses ist meine 2 abgegebene Steuer überhaupt.
- Habe ich ein Kleingewerbe laufen.
- Das Kleingewerbe läuft mit Verlust, da Anfangsstadium. Sprich keine Einnahmen nur Ausgaben.
- Die Steuererklärung für das Kleingewerbe wurde Zeitgleich mit der Steuer 2008 abgegeben.
- Es bestehen anderweitig keine anderen Steuerschulden, kein KFZ oder sonstige Möglichkeiten einer Pfändung oder sonstiges.
Könnte es nun sein , dass die Steuererklärung für das Kleingewerbe noch nicht bearbeitet ist, und es deshalb zu dem von mir oben benannten Satz gekommen ist ?
Wäre es vll möglich, dass nun geprüft wird , ob ich für 2009, 2010 und 2011 vll laut Einreichung meines Arbeitgebers und der von mir nicht abgegebenen Steuer nun überprüft wird ob ich hätte für 2009, 2010 oder 2011 hätte etwas nachzahlen müssen oder sollen?
Ein weiterer wichtiger Punkt wird erläutert: Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt. Sie müssen jedoch mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen, wenn Sie künftig Ihre Steuererklärung nicht oder fristgemäß abgeben.
Heißt dass nun , dass ich die Steuer für 2009 , 2010 und 2011 lieber nicht abgeben sollte, weil Ich dann den Verspätungszuschlag aufgebrummt bekommen könnte ???
Vielen Dank für euer Antworten..... Heiß dass nun ,
5 Antworten
Mit 'Steuerbescheid' meinst Du wahrscheinlich den Einkommensteuerbescheid, dort sollte der Verlust aus deinem Gewerbe allerdings berücksichtigt sein. Mit der 'Steuererklärung für das Kleingewerbe' kann dann eigentlich nur die Umsatzsteuererklärung gemeint sein. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz zahlst Du allerdings keine Umsatzsteuer.
Alles in allem wäre es am besten, du rufst einfach mal beim Finanzamt an und fragst.
Leider hast Du in deiner Frage nicht geschrieben , dass du das Gewerbe erst seit 2011 betreibst, sondern erst in einem deiner Kommentare.
Und um es noch mal zu sagen: Ruf beim Finanzamt an, denn wir können hier nur herumraten, warum der Erstattungsbetrag nicht sofort ausgezahlt wird.
dein Verlust in 2011 hat nichts mit 2008 zu tun und mehr zurückbekommen als die Steuern, die du in 08 gezahlt hast, kannst du nicht.
Durch die unverwechselbare Steuernummer die jetzt jeder Steuerpflichtige hat, ist es natürlich einfacher geworden Guthaben und alte Forderungen gegeneinander aufzurechnen.
Einfach die älteren Steuererklärungen nicht abzugeben, wird dich nicht weiter bringen. Dann wird eben geschätzt.
Also im Grunde habe ich nun ausgerechnen, dass ich überall etwas zurück erhalten würde. 2008 waren es 1500,- € 2009 , 2010 und 2011 wäre auch im PLUS.
Mir ist halt nur nicht ganz klar ob mir das Finanzamt eine Verspätungspauschale aufs Auge drücken könnten ........wenn ich diese jetzt auch noch abgebe.
bist du Single mit Stkl. 1? Dann zahlst du in der Regel nicht so viel, dass du noch 1500 zurück bekommst... Schreib doch mal was du an Steuern gezahlt hast und wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist - dann kann man sagen ob du was bekommst oder was zahlen musst.
Wie erwähnt, Veranlagung 2008 : Arbeitslosengeld und Arbeitslohn. Ich lag nur knapp über der Freigrenze ...Minus KM Pauschale, Werbungskosten Mehraufwand , - Versorgungspauschale = Einkommen ca 5000,-
Zu versteuern ca 5000,- Also ist die ganze eingezahlte Steuer fällig.
Daraus ergehen sogar Zinsen von über 150 € von etwas + über 25 Monate
M.E. muss jeder, der über den Grundfreibetrag hinaus Einkünfte hat, eine Steuererklärung abgeben, denn es kann ja immer sein, dass die gezahlte Lohnsteuer etc. zu wenig ist und man nachzahlen muss. Warum hast du denn für 2009 und 2010 noch keine Erklärung abgegeben und seit wann läuft das Kleingewerbe?
Ich hab immer gedacht, dass es sich für mich nicht Lohnt ! Steuerklasse 1 . Jetzt hab ich für 2008 zurück bekommen. Abrechnung in € stand 19.7.2012 abzurechnen sind - 1500 ,- € bereits gezahlt 0,00 demnach zuviel gezahlt 1500,- !
Kleingewerbe seit Anfang 2011.
also ich rechne das so: abzurechnen sind: 1500 bereits gezahlt 0, zu zahlen 1500 und zwar von dir
Es steht ein Minus vor dem ....es sind abzurechnen ....;-) Minus zugunsten des Steuerzahlers !!!
Es steht :
Festgesetzt werden 0,00 Einkommensteuer . - Zinsen , KSteuer 0 , Soli 0. Abzug vom Lohn , Zinsen K Steuer , Soli Minus 1500,- .
Also 1500 zugunsten für mich .
Ging halt nur um den Satz .......über eine etwaigige Verrechnung des Restguthabens......
und ob dieses evtl ...mit der Steuer 2009 , 2010 , 2011 zusammen hängt die ich nicht abgegeben habe....oder ob wegen dem Kleingewerbe, wo ich so oder so keine Einnahmen habe und diese vll noch nicht bearbeitet wurde und ich deshalb keine Zusage zur Auszahlung habe.
das gilt für deine ESt 2008 oder wie?
dann hast du insgesamt nur 1500 an Steuern gezahlt, hast du ja kaum was verdient....???
M.E. muss jeder, der über den Grundfreibetrag hinaus Einkünfte hat, eine Steuererklärung abgeben
Nicht unbedingt. Wenn nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen, besteht eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nur dann, wenn eine der Voraussetzungen des § 46 EStG vorliegen.
Ok, für 2009 , 2010 und 2011 war ich auf jeden fall verpflichtet eine abzugeben, weil ich auch unter Kurzarbeitergeld lief .
zuerst den letzten Teil der Frage: Wenn Due künftig die Steuererklärungen nicht rechtzeitig ( bis 31.05.der Folgejahres) abgibst ( oder verisst bis dahin Fristverlängerung zu beantragen) musst Du damit rechnen,das der Säumniszuschlag berechnet wird. Also hurtig fertigstellen und abgeben !!!
Der erste Teil ist schwieriger. Es kann sein, dass die Erklärung fürs Kleingewerbe noch nicht bearbeitet ist, es kann sein, dass geprüft wird, ob Du 2007 und früher evtl ebenfalls Steuererklärungen hättest schreiben müssen und abschließend kann es sein, dass noch geprüft wird, ob (falls erforderlich) beim Abgleich der Umsatzsteuervoranmeldungen mit dem tatsächluchen Ergebnis der Steuererklärung noch Forderungen entstehen.
Also kann ich die noch verbleibenden Erklärungen 2009 , 2010 und 2011 abgeben.
Vor 2007 muss ich mir ansich keine Sorgen machen . Ich war in Ausbildung und dann zeitweise Arbeitslos und habe danach wenig verdient. Bis 2008. Habe in dem Jahr etwas an Arbeitslosengeld erhalten und hab dann eine Neuanstellung gefunden. In dieser Neuanstellung viel dann die viele Steuer zusammen.
Umsatzsteuervoranmeldung ! Ich habe seit der Anmeldung des Kleingewerbes keinerlei Einkünfte erzielt. ( Nur bei meiner nichtselbständigen Arbeit )
Umsatzsteuer bei Kleingewerbe doch nur, wenn du dafür optiert hast....ansonsten hat man ja gerade deswegen ein Kleingewerbe.
Wenn die Erklärungen nicht schnellstens einreichst dann wirst du geschätzt ! Viel Spass damit das ist sehr teuer !!! Der Satz bedeutet damit das Geld einbehalten wird bis du deine Erklärung abgegeben hast ! Also komm aus den Puschen sonnst wirds richtig teuer
Der Satz bedeutet damit das Geld einbehalten wird bis du deine Erklärung abgegeben hast !
Das halte ich für unwahrscheinlich. Der Fragesteller hat anscheinend nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie Verluste aus Gewerbebetrieb, sodass keine hohen Nachzahlungen zu erwarten sind.
Richtig .
Kleingewerbe läuft mit minimalen Verlust ! KEINE EINNAHMEN.
Ich habe nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Aber seit 2008 keine Steuer abgegeben.
Das Jahr 2008 - Arbeitslosengeld + einen kelinen teil aus meiner Beschäftigung . Seit 2009 bis heute dauernd beschäftigt
Ich versteh das geschriebene so damit ein Kleinstgewerbe neben einer angestellten Tätigkeit ausgeübt wird !
Nein .
Es besteht ein Kleingewerbe seit 2011 ohne Einnahmen nur minimaler Verlust. Und übe Hauptberuflich eine nichtselbständige Tätigkeit aus.
dann kannst du die Verluste auch nur für 2011 bei der Erklärung angeben.
Hab ich mir schon gedacht..........
Kann ich Dir zwischendrin etwas anderes Fragen ?
Umzug ! Sind das gesonderte Werbungskosten . Ich hab das jetzt nicht im Kopf ...... diese etwa 600- 690 Euro .....im Jahr 2009
die kann ich zu den normalen Werbungskosten hinzurechnen oder ???
Wenn der Vorteil für dich nachweisbar ist ! Zb . 60km weniger bis zur Arbeit
Es sind 49 Km.
Also sollte ich 2009 , 2010 und 2011 noch schnell fertig machen und diese abgeben?
Hätte das Finanzamt es denn nicht direkt mit angegeben, dass ich diese vll nachholen sollte ?
Richtig ......Einkommensteuerbescheid,
Aber.......mein VERLUST aus dem Kleingewerbe ist nicht mit veranlagt, denn Einkommenssteuer 2008 und Kleingewerbe gehören nicht zusammenvernalagt ......
Da Kleingewerbe erst seit Anfang 2011