Wo gebe ich rückwirkende Steuererklärung ab, nachdem ich inzwischen umgezogen bin?
Hallo miteinander :)
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin mitte diesen Jahres von Mannheim nach Hockenheim gezogen. Nun sitze ich an meiner Steuererklärung bzw. Steuererklärungen für die Jahre 2009, 2010 und 2011 (aktuell). Die aktuelle Steuererklärung würde ich an das Finanzamt schicken, das für meinen neuen Wohnort (Hockenheim) zuständig ist. Was ist jedoch mit den vorhergehenden Jahren, als ich noch in Mannheim gewohnt habe? Muss ich diese noch nach Mannheim schicken, oder ist dafür ebenfalls das neue Finanzamt zuständig?
Ich hoffe, Ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten :)
6 Antworten
Zuständig ist eigentlich immer das Finanzamt am Wohnort. Wenn die wider Erwarten der Ansicht sein sollten, dass die zurück liegenden Jahre nach Mannheim gehören, schicken sie dir die Erklärungen entweder zurück oder leiten sie direkt an das andere FA weiter. Zunächst solltest du alles ans Wohnsitzfinanzamt schicken.
Hi, ich würde sie bei dem jetzigen, aktuellen wohnort abgeben. wenn das nicht stimmt, schicken die das schon weiter. als ich umgezogen bin habe ich die Steuererklärung zur Stadt X geschickt, die Antwort, Bescheid, etc. aber von der Stadt Y erhalten. Musst dann halt nur damit rechnen, dass die Antwort etwas auf sich warten lässt. Oder ruf einfach mal im Finanzamt deiner alten Stadt an und frag nach, soltlest aber deine Steuernummer parat haben,, dann gehts schneller. Gruß
die Steuererklärung wird immer beim aktuellen Finanzamt eingereicht. Von dort erhalten Sie auch eine neue Steuernummer.
Zuständig für Dich ist immer das Finanzamt in dessen Bereich Du wohnst.
Hallo, hier die Vorschriften für die Zuständigkeit.
§_19 Abgabenordnung (AO) Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen (1) 1Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt).
§_26 AO (F) Zuständigkeitswechsel 1Geht die örtliche Zuständigkeit durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, so tritt der Wechsel der Zuständigkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem eine der beiden Finanzbehörden hiervon erfährt.
"Hinweis: Sie erfährt davon durch das Meldeamt"
2Die bisher zuständige Finanzbehörde kann ein Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Finanzbehörde zustimmt.
"Hinweis: Da sich niemand um die Arbeit reißt, wird das neue FA Deinen Veranlagungen durchführen"
Gruss F.
Der Hinweis ist nicht ganz richtig, aber der Rest soweit okay.