Einspruch Steuererklärung wegen Bonus Krankenkasse?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo zusammen, habe gelesen, dass die Bonuszahlungen der Krankenkasse in der Steuererklärung nicht mehr als Beitragsrückerstattung gewertet werden dürfen und somit die Beiträge nicht mindern.

Das kommt drauf an, wenn die im Zusammenhang mit gesundheitsbewusstem Verhalten stehen, also man konkret damit eine Leistung refinanziert bekommt (z.B. Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder den Abschluss privater Krankenzusatzversicherungen), dann ist das korrekt.

Wird das Geld jedoch z.B. erstattet, weil man nicht beim Arzt war, oder ohne konkrete Vorleistung des Mitglieds, dann wäre es gegenzurechnen.

needholiday 
Beitragsersteller
 29.04.2018, 13:05

Danke Dir.. 👍

Schau Dir die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Steuerbescheiden an.

Wenn Du da etwas von "innerhalb eines Monats" finden solltest, kannst Du Dir selbst ausrechnen, gegen welche Steuerbescheide Du noch Einspruch einlegen kannst.

Nebenbei: Es gibt für Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge.

Prüfe einfach mal, ob Du eine höhere Erstattung erhältst. wenn die Kürzung der Krankenkassenbeiträge nicht vorgenommen wird.

needholiday 
Beitragsersteller
 29.04.2018, 10:31

Ja, es gab definitiv Jahre, in denen sich das ausgewirkt hat.. Ich bin halt am überlegen, ob durch das neue Urteil die Einspruchsfrist nicht hinfällig ist..

Helmuthk  29.04.2018, 16:28
@needholiday

Die Einspruchsfrist ist eine Ausschlussfrist.

Da helfen auch keine neuen Urteile.

Das gilt aber, naoch Ansicht des Bundesfinanzministeriums um die, die du vorfinanziert hast, wie einen Kurs, dessen Gebühren du zur Erstattung einreichst. Den klassischen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten melden die Kassen weiterhin. Versuch dein Glück!