Einspruch Steuererklärung wegen Bonus Krankenkasse?
Hallo zusammen, habe gelesen, dass die Bonuszahlungen der Krankenkasse in der Steuererklärung nicht mehr als Beitragsrückerstattung gewertet werden dürfen und somit die Beiträge nicht mindern. Jetzt wurde mir in den vergangenen Jahren diese Bonuszahlung immer auf die Beiträge angerechnet. Wie lange rückwirkend kann ich für die Steuererklärungen der vergangenen Jahre diesbezüglich Einspruch einlegen? Was brauche ich dafür? Brauche ich eine Bescheinigung der KK oder passiert das ganze nach dem neuen Urteil vielleicht sogar automatisch?
Danke vorab für eure Antworten :-)
3 Antworten
Hallo zusammen, habe gelesen, dass die Bonuszahlungen der Krankenkasse in der Steuererklärung nicht mehr als Beitragsrückerstattung gewertet werden dürfen und somit die Beiträge nicht mindern.
Das kommt drauf an, wenn die im Zusammenhang mit gesundheitsbewusstem Verhalten stehen, also man konkret damit eine Leistung refinanziert bekommt (z.B. Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder den Abschluss privater Krankenzusatzversicherungen), dann ist das korrekt.
Wird das Geld jedoch z.B. erstattet, weil man nicht beim Arzt war, oder ohne konkrete Vorleistung des Mitglieds, dann wäre es gegenzurechnen.
Danke Dir.. 👍
Schau Dir die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Steuerbescheiden an.
Wenn Du da etwas von "innerhalb eines Monats" finden solltest, kannst Du Dir selbst ausrechnen, gegen welche Steuerbescheide Du noch Einspruch einlegen kannst.
Nebenbei: Es gibt für Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge.
Prüfe einfach mal, ob Du eine höhere Erstattung erhältst. wenn die Kürzung der Krankenkassenbeiträge nicht vorgenommen wird.
Das gilt aber, naoch Ansicht des Bundesfinanzministeriums um die, die du vorfinanziert hast, wie einen Kurs, dessen Gebühren du zur Erstattung einreichst. Den klassischen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten melden die Kassen weiterhin. Versuch dein Glück!
Ja, es gab definitiv Jahre, in denen sich das ausgewirkt hat.. Ich bin halt am überlegen, ob durch das neue Urteil die Einspruchsfrist nicht hinfällig ist..