Darf der neue Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang Urlaubs sowie Weihnachtsgeld streichen?
Hallo ,
darf der neue Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld einbehalten ? habe Jahrelang in meinem alten Betrieb gearbeitet bis dann ein Betriebsübergang stattgefunden hat habe da immer die Sonderzahlungen erhalten seid dem ich den neuen Arbeitgeber habe zahlt er mir weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld aus.
5 Antworten
Hallo Lisab37,
vielen Dank für deine Frage an die Community.
Ich bin selber Arbeitgeber und kann dir hier vielleicht weiterhelfen.
Es gibt zwei Unterschiede bei der Zahlung von sogenannten "Sonderzahlungen".
Vertraglich vereinbart oder betrieblich vereinbart.
Sollte in deinem Arbeitsvertrag vertraglich diese Sonderzahlungen zugesichert sein und keine der im Vertrag befindlichen Klauseln, setzt diese Vereinbarung in Situation X wie z.B. Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, etc. außer kraft, steht dir die Weiterzahlung zu.
Doch im Regelfall verhält es sich so, dass die Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld freiwillige Zahlungen zusätzlich zur Vergütung deiner Arbeitszeit sind. Das bedeutet im Detail, dass diese Vereinbarungen innerbetrieblich angeboten werden und auch an gewissen Bedingungen und Regeln geknüpft sind. Möchte der Arbeitgeber, in deinem Fall ja der neue Inhaber, diese Sonderzahlungen unterbinden, so geht dies nahezu unbürokratisch und rechtens. Damit schädigt der Arbeitgeber natürlich das Vertrauen der Mitarbeiter in Ihn, weswegen wir nachhaltig von solchen Wegen abraten, solange keine Wirtschaftlichen Nöten dahinter stehen.
Kurz gesagt:
Schau in deinen Vertrag, findest Du da keine Vereinbarung zu dem Thema, werden deine Sonderzahlungen vermutlich innerbetrieblich geregelt sein, weswegen diese Zahlungen zukünftig ausbleiben.
Alles gute!
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter ,aber ich kann dazu aktuell auch was sagen ..
Ich habe gerade das selbe Problem gehabt,mein neuer Arbeitgeber wollte keine Zuschläge zahlen ( ja diese sind auch freiwillig und standen nicht mal im Vertrag ) ich habe sie aber von Anfang an erhalten ,und das nachweisen mit Lohnzetteln hat ausgereicht.
Mit meinem Anwalt habe ich es durchbekommen das er sie weiter zahlen musste ,da er uns mit allen zu dem Zeitpunkt geltenden Konditionen übernommen hatte ..
Wenn du es dir dort verscherzen möchtest wie ich ,dann nimm dir einen Anwalt 😂
Nein Spaß , wollte nur sagen nicht immer alles hin nehmen ohne es versucht zu haben 🙌🏻
Bei einem reinen Betriebsübergang auf einen neuen Inhaber, gelten die bestehenden Verträge unverändert weiter. Der Wegfall sozialer Leistungen ist nur über eine Betriebsvereinbarung möglich.
Oder bereits im Arbeitsvertrag geregelt, dass diese Zahlungen freiwillig sind und es keinen Rechtsanspruch gibt.
Das kommt auf den Wortlaut im Arbeitsvertrag an. Üblicherweise sind das freiwillige Zahlungen, auf die der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Nein, das darf er nicht
Doch, darf er. Es sind freiwillige Zahlungen. Es muss nur im Arbeitsvertrag erkennbar sein.