Bonuszahlungen als Werkstudent

1 Antwort

die sonderregelungen für werkstudenten betreffen nur die sozialversicherung. wenn du diese limits entweder von der höhe des einkommens oder der dauer der tätigkeit überschreitet, bist du ein "stinknormaler" sozialversicherungspflichtiger arbeitnehmer und zahlst für alle einkünfte abgaben der SV.

steuerlich interessiert es vater staat nicht, ob du student bist. da die einkommenssteuer per saldo fürs kalenderjahr berechnet wird, kannst du bis zu den freigrenzen der steuerklassen quasi steuerfrei arbeiten aber auch noch ggf. steuervergünstigungen als "berufsauszubildender" in anspruch nehmen. hast du durch zusätzliche einkünfte aber mehr, bist du mit dem übersteigenden teil steuerpflichtig.