Steuern zurückzahlen als Teilzeitkraft?
Hallo Leute!
Ist vielleicht eine blöde Frage, aber leider kenne ich mich mit dem Thema nicht so gut aus und weil ich verhindern will, dass mich irgendwann eine böse Überraschung überrumpelt, würde ich gerne wissen ob es passieren kann, dass das Finanzamt von mir verlangt, Steuern nachzuzahlen? Ich arbeite auf Teilzeit, in der Gleitzone und mit Steuerklasse 1. Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht. Ich habe mal gehört, wenn man auch noch nie eine gemacht hat, muss man auch keine machen. Aber kann es sein, dass das Finanzamt sich irgendwann melden würden bei mir, weil ich eine Nachzahlung leisten muss?
Danke für jede hilfreiche Antwort und LG
4 Antworten
Nein.
Wenn man nur Gehalt hat, dann zahlt man Lohnsteuer und das ist nichts anderes als Einkommensteuer. Wenn man noch andere Einkünfte hat, ist das eine andere Geschichte.
Schau, ob du bei deinem Gehalt in der Gleitzone überhaupt Lohnsteuer abführst. Wenn nicht, dann weil du unter dem Grundfreibetrag bist.
Und nein nur weil man noch nie eine gemacht hat oder machen musste, ist man nicht für immer befreit.
Würdest du sogar wieder bekommen :D
Hallo Taddeli,
wenn Du keine weiteren Einkünfte neben Deinem Gehalt, wie z. B. Mieteinkünfte hast, ist bei Steuerklasse 1 Deine Steuerschuld mit den Lohnsteuerzahlungen durch Deinen Arbeitgeber abgegolten, das bedeutet, es gibt keine Nachzahlung.
Giwalato
Ich glaube nicht, dass Du nachzahlen musst. Ich hab auch jahrelang TZ gearbeitet und immer Geld wiederbekommen. Also man kann schon eine Steuererklärung machen, meistens bekommt man sein Geld zurück. In deinem Fall würde ich sagen, Du bekommst auch etwas wieder. Du musst eben alles auflisten was an Werbungskosten, Fahrtwege (Weg zur Arbeit), Versicherungen usw. angefallen sind.
Es kommt natürlich auch drauf an, wenn Du keine Steuern zahlen musst bei deinem Lohn, kannst Du auch keine wiederbekommen. Aber ein paar Pfennige hatte ich mit meinem Mini-Lohn eben rausbekommen bei der Steuerklärung.
Die Frage ist nicht, ob du schon mal eine Erklärung abgegeben hast oder nicht, sondern ob du dazu verpflichtet bist oder nicht. Wenn du die 1 hast und keine weiteren Einkünfte und auch keine Ersatzleistungen wie Krankengeld oder alg1 erhalten hast, bist du nicht dazu verpflichtet, eine abzugeben. Nachzahlen musst du unter diesen Umständen auch nicht wirklich, da die Steuern dann bereits korrekt berechnet wurden. Wenn du welche gezahlt hast und was abzusetzen hast (Fahrkosten), dann lohnt sich die Erklärung aber vielleicht für dich.
Also für letztes Jahr ab Oktober (mein Eintritt) bis ende Dezember 2016 wurden 2.41€ Lohnsteuer abgeführt.