Steuern auf deutsche Lebensversicherung im Ausland
Hallo alle zusammen, ich habe ein Frage, die mich zum verzwifeln bringen könnte.
Und zwar haben wir folgenden Sachverhalt: Eine Person A, Rentner, bezieht eine Lebensversicherung, die zwischen 1960 und 1970 abgeschlossen wurde. Person A zieht Ende 2006 nach Kanada und verlegt den kompletten Wohnsitz nach Kanada. Das deutsche Konto, auf das die Lebensversicherung kommt, bleibt weiter bestehen.
Mit dem Umzug beendet die Versicherung automatisch den Steuerabzug für die Lebensversicherung, d.h. die Lebensversicherung wird vollständig ausbezahlt.
Anfang 2008 meldet sich das Finanzamt, da keine Steuern mehr gezahlt wurden und veranlasst, dass die Steuern wieder abgezogen werden. Zudem werden die Nachforderungen für 2007 nun doppelt abgezogen. D.h. im Prinzip wird jetzt momentan jeden Monat 3 mal Steuer abgezogen. 1x normal und 2x die Nachzahlung, sodass man nach 6 Monaten fertig wär.
Auf Anfrage einer Rechtsgrundlage/Belehrung/Hinweis/Auflistung ect. bekam nun Person A Unterlagen aus denen hervorging, dass die Lebensversicherung "aus Versehen" die Abzüge nach Steuerklasse X nicht abgezogen hat.
Meine Frage lautet nun:
* Muss Person A , die im Ausland wohnt, in Deutschland auf die deutsche Lebensversicherung Steuern zahlen?
* Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes rechtens?
5 Antworten
Ich würde das auch mal von einem Finanzexperten prüfen lassen. Mich würde aber mal interessieren, welche art von steuern abgezogen werden denn meines wissen sind zumindest die Erträge aus den Versicherungen in diesen jahren steuerfrei und das vom finanznamt doppelt für 2007 abgezogen wird klingt auch merkwürdig, das schreit nach jemandem der sich damit auskennt. und ich meine bei vollständiger auszahlung ist es so, das eben erträge steuerfrei sind und der rest wird mit dem normalen lohnsteuersatz berechnet. Vielleicht kann ein guter Steuerberater da weiter helfen.
Diese Frage solltest Du auf http://www.finanzfrage.net/ wiederholen. Dort wird Dir von Experten geholfen. Meiner Ansicht nach ist der Steuerabzug nicht gerechtfertigt, aber ich bin kein Steuerexperte.
Rein grundsätzlich sind in D erwirtschaftete Gewinne auch in D zu versteuern, das hat mit dem Wohnsitz wenig zu tun.
Ist die LV steuerpflichtig und wird von einer deutschen Gesellschaft ausgezahlt ist sie auch in D steuerpflichtig.
Hier findest Du fast die gleiche Problematik : #Wohnsitz wieder in Deutschland anmelden
Auch den darin enthaltenen Link beachten.
Die Frage ist insofern nicht sachlich zu beantworten, weil weder dargestellt wird, welche Art von Steuerabzügen denn der Versicherer monatlich vornahm bzw. nicht vornahm, noch dargelegt wird, um welche Art LV es sich dabei handelt. Man könnte mutmaßen, dass es hier um eine verrentete LV geht, also im Prinzip eine Rentenversicherung mit monatlicher Leibrente. In diesem Fall wäre zu prüfen, welche rechtlichen Regelungen es zwischen Kanada und der BRD in steuerrechtlicher Hinsicht gibt (DBA). Üblicherweise liegt bei Rentenzahlungen das Steuerrecht stets in dem Land, in dem die Rente erwirtschaftet bzw. ausgeschüttet wird. Übertragen auf den vorliegenden Fall hieße das, dass das FA in der Tat Recht hätte, weil bei der Ausschüttung anteilige EST (ggfs. auch Zinssteuer) zu zahlen wäre. Bei ständiger Abwesenheit und ohne Vorhandensein eines deutschen Wohnsitzes müsste das aber über eine EST-Erklärung - je nach Höhe der Einkünfte - teilweise oder sogar komplett rückerstattet werden.