Reisegewerbe Steuer
Hallo, wollte gerne mal wissen wen ich ein Reisegewerbe für autohandel betreibe und im jahr beispiel über die 17,500€ komme sagen wir mal auf 25€ beispiel wie wiel steuern muss man dan zurückzahlen also wie rechnet das finanzamt das aus?
3 Antworten
Einkommensteuer musst du zahlen, wenn du über 8.004 Euro kommst. Aus welcher Art von Einkommen ist egal. Je nach Höhe der Einkünfte steigt der Steuersatz.
Die 17.500 Euro-Grenze gibt es nur bei der Kleinunternehmerregelung. Wer mit seinen Umsätzen darunter bleibt, muss von seinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen. Einkommensteuer muss man trotzdem zahlen.
Bei diesem Umsatz musst du die MwSt von deinen Kunden erheben und an das Finanzamt weiterleiten. Bei den meisten Waren und Dienstleistungen beträgt die MwSt 19 %, es gibt aber auch einen reduzierten Steuersatz von 7 % für wichtige Güter des täglichen Bedarfs.
Im Gegenzug kannst aber die von dir gezahlte MwSt (beim Wareneinkauf) als Vorsteuer absetzen.
Gerade beim Autohandel macht oft die Differenzbesteuerung für die Umsatzsteuer Sinn: Da wird dann der Gewinn am Auto mit der USt besteuert.
Hallo, ich gehe mal davon aus. dass Tahir2222 so gar nicht weiß, worum es geht... Am besten mit einer sehr vereinfachten beispielrechnung:
Ein KFZ einkauf von privat = 8000,- Dieses dann verkauft für = 11900,-
Rechnung : PKW BMW 320 verkaufspreis 10.000,- Mehrwertsteuer 19% 1.900,- Endpreis 11.900,-
Wenn nicht als Kleinunternehmer tätig, müssen die im verkaufpreis enthaltene MwSt von 19% an das Finanzamt abgeführt werden (Umsatzsteuer). Es bleiben also nur 10.000,- übrig. Da der Einkauf 8000,- war, ist also ein zu versteuernder Gewinn von 2000,- zu berücksichtigen.
Wenn nun 12 solche Verkäufe mit entsprechendem Gewinn stattfinden, hast Du 24.000,- Gewinn erwirtschaftet, die müssen versteuert werden. Das ist dann die Einkommensteuer. Wenn nun der Inhaber sich ein festes Gehalt auszahlt, die Firma aber mehr Gewinn erwirtschaftet , werden auch noch Gewerbesteuern fällig. Wieviel an Steuern gezahlt werden muß, findet man in unzähligen Tabellen im Internet.
Da aber auch Reparaturen stattfinden, Miete, Telefon, Strom, Wasser, Büromaterial, Werkzeuge Kosten verursachen, ebenso ja höchstwahrscheinlich z.B. ein 3er BMW oder anderes "repräsentatives" KFZ als Firmenwagen, sind die 24.000,- Gewinn am Jahresende schnell aufgebraucht, müssen also nicht versteuert werden.
Im Gegenteil, wenn die Ehefrau Fulltime einen Job woanders hat, sie ja einiges an Lohnsteuer bezahlt hat und eine Gütergemeinschaft besteht, können bei Verlust im KFZ Geschäft sogar die von ihr abgezogenen Steuern erstattet werden.
Dieses nur als ganz kleines und einfaches Beispiel dafür, dass ohne Steuerberater gar nichts angeleiert werden sollte, mit einer Reisegewerbekarte schon mal gar nicht, mit dieser sollte man nicht mal ohne Anwalt tätig werden- ich selber habe diesen Fehler gemacht...
Der Steuerberater und die Anwaltsgebühren / Rechtschutzversicherung sind natürlich auch Betriebsausgaben und werden vom zu versteuernden Gewinn abgezogen.
Eine Kleinunternehmerregelung macht aber in dieser Branche keinen Sinn, da man von den Einnahmen gar nicht leben könnte. Kleinunternehmen allenfalls für reine Dienstleister oder nebenberufliche Selbständige Tätigkeit. In diesem Fall können etwaige Verluste aus der nebenberuflichen Selbständigkeit auch die Steuererstattung aus der dem Hauptberuflichen Tätigkeit beeinflussen. MfG
Tja Tahir. Deine Fragen sind leider so nicht zu beantworten. Und es gibt bei Dir noch einen wunderbaren Sonderfall. Da Du augenscheinlich mit Gebrauchtwagen handelst. Ohne Blick ins Gesetz ist mir zwar klar wie das mit der Kleinunternehmerregelung bei Differenzbesteuerung läuft. Nur: Erstens kann man hier nicht so einen Fall bearbeiten, denn das wäre verbotene Rechtsberatung.
Zweitens wären Deine Angaben auch dann nicht ausreichend, wenn man es dürfte.
Drittens ist das keine Frage, die man mal so in 15 Minuten umfassend und auch noch richtig beantworten könnte.
Es bleibt Dir nur der Weg zum Steuerberater. Belege gleich mitnehmen. Einnahmen schon vorher selber aufrechnen, Wareneinkauf in der Summe ausrechnen. Sonstige Aufwendungen zusammen rechnen. Beleg auf Heftstreifen, Zettel mit den Angaben vorne drauf und zum Termin gehen. Alles andere ist Blödsinn und gefährdet Deine Existenz. Außerdem nicht nur eine Erstberatung machen, sondern fest mit dem Berater zusammen arbeiten. Es gibt zu viele Steuerfallen in Deinem Bereich. An Verkauf für Export wage ich gar nicht zu denken.
Viel Erfolg!!
ja danke für die antwort aber mich würde schon interesieren was man ca für umsatzsteuer an ein betrag von 25000€ zahlen müsste sind das 19% ?