Steuern als freiberuflicher Sprecher?
Ich bin freiberuflicher Sprecher, mache das also nebenbei, und verdiene damit ein wenig Geld als 19-jähriger Schüler.Hier meine Website, damit ihr meinen Standpunkt besser einschätzen könnt: will einer meiner Kunden allerdings eine Rechnung - was mir vorher noch nie passiert ist. Ich habe zugestimmt, ohne zu wissen, dass ich eine Steuer-ID benötige und wie man eine Rechnung überhaupt richtig zu schreiben hat.Ich soll also Steuer-IDNr. , Umsatzsteuer etc. angeben.Alles Dinge, die ich entweder nicht habe, da ich kein angemeldetes Unternehmen habe (da Freiberufler, der keine Unternehmenssteuer zu zahlen hat).Meine Fragen wären jetzt also:Da ich ein Einkommen niedriger als 15.000€ im Jahr habe, muss ich dennoch Umsatzsteuer in der Rechnung angeben?Wie ist das generell mit dem Steuerrecht als freiberuflicher Schüler mit niedrigem Einkommen? Muss ich nun etwas abgeben, oder nicht?Ich habe überlegt, zum Finanzamt zu gehen, und die mal zu fragen, bevor ich irgendwelchen Mist in die Rechnung packe und mich wegen Steuerhinterziehung verantworten muss.Wäre super, wenn jemand gewissenhaft antworten kann und auch Ahnung davon hat.Vielen Dank an alle, die mitgelesen haben und eine Antwort abgeben :)Grüße!
3 Antworten
Hallo.
Ob nun Freiberufler oder Gewerbetreibender.
Wegen der Steuer ID. am besten zum Finanzamt gehen. Die genau fragen.
was sonst benötigt wird.
Die Steuergesetze in D. sind so komplex das dir das genau kein Mensch mal aus dem Ärmel schütteln kann.
Viel Erfolg und Glück.
Recht herzlichen Dank für die Bewertung.
Quatsch. es gubt keine Kleinunternehmer. Man kann sich als kleiner Unternehmer von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Das ist was anderes.
Steuern zahlt man dennoch und bekommt auch eine Steuernummer.
IHK und Volkshochschulen bieten Grundlagenkurse an.
Ob ein Sprecher ein Freiberufler ist, kann ich nicht einschätze. Ist sicher ein Grenzfall. Was Du auf jeden Fall brauchst, ist eine Steuernummer. Egal ob als Freiberufler oder als Gewerbetreibender. Die bekommt Du beim Finanzamt.
Und Du musst Deine Einnahmen natürlich versteuern. Kann sein, dass Du mit Deinem Gewinn unter der Steuerfreigrenze liegst. Aber das spielt erstmal keine Rolle.
Auch nicht für die Ust. Wenn Du die angibst, dann musst Du die auch abführen. Soviel sollte klar sein. Wenn Du unter der Grenze liegst, dann musst Du die nicht angeben und auch keine Vorsteueranmeldung machen.
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https://goo.gl/LkEDovNun
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:-((
Habs schon editiert, gutefrage.net muss es nur noch akzeptieren :)
Ok :-)
Ein Kleinunternehmer ist nicht Mwst Pflichtig. Entweder 0,00 MWST oder diese Rechnung /Quittung nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.