Umsatzsteuer nur auf Proforma-Rechnung ausgewiesen - Wie Steuerrechtlich?
Folgendes Fallbeispiel:
Händler A verkauft an Händler B eine Ware A gegen Vorauskasse. Er erstellt dafür eine Proforma-Rechnung auf der die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen ist. Diese berechtigt Händler B nicht zum Vorsteuerabzug.
Händler B begleicht die Proforma vollständig. Danach liefert Händler A die Ware und erstellt eine finale Rechnung, auf der der Nettowarenwert ausgewiesen, und die geleistete Zahlung (netto, ohne enthaltene Steuer) abgezogen ist. Es wird keine Steuer ausgewiesen.
Wie ist ein solcher Fall Steuerrechtlich zu betrachten? Muss auf der Finalen Rechnung die Steuer ausgewiesen werden? Berechtigt die Rechnung als Nachweis in Kombination mit der Proforma zum Vorsteuerabzug beim Finanzamt?
Beispiel anhand eines Bildes *klick*
Merci! (:
3 Antworten
Wieso zahlt der Kunde die Vorauskasse aufgrund einer Proformarechnung?
Wer eine geldwerte Leistung bezahlt, hat anspruch auf eine steuerrechtlich korrekte Abrechnung (die nennt man auch Quittung). Mit dieser kann er den Vorsteuerabzug geltend machen.
es handelt sich um eine Zahlung via Vorkasse, warum da eine Proformarechnung?
und warum noch eine "finale Rechnung" die ist für die Tonne
die Mwst kann nur gezogen werden, wenn die auch auf der Rechnung steht.
Wenn die finale Rechnung mit Angabe des Liefertages ohne USt ist, dann hat der Käufer eine Überzahlung geleistet und bekommt diese vom Verkäufer zurück!
https://www.ionos.de/startupguide/unternehmensfuehrung/pro-forma-rechnung/