Ich habe ein Kleingewerbe seit Januar. Leider noch keine UID. Brauche ich diese?
Guten Tag,
Ich betreibe seit Anfang des Jahres eine Online Chatagentur. Ich habe Chatmoderatoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese schicken mir monatlich eine Rechnung zu. Nun bin ich aber Kleinunternehmer OHNE Umsatzsteuer- ID.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich mir dafür eine Umsatzsteuer-ID beantragen ?
2. Was muss ich mit den bisherigen Rechungen die ich seit Januar bekommen habe tun, wenn ich mitten im Jahr eine U-ID beantrage ? (Steuern)
3.Muss eine Rechnung die ich aus der Schweiz erhalte eine Steuernummer beinhalten ?
4.Muss ich Steuern für die erhaltenen Rechnungen aus der Schweiz bezahlen* ?
5.Muss ich Steuern für Rechungen aus Österreich bezahlen* oder reicht der Umsatzsteuerbefreiungssatz aus?
wenn diese Kleinunternehmer sind?
4 Antworten
An deiner Stelle würde ich zu einem Steuerberater gehen, das ist günstiger als etwas falsch zu machen
Du solltest dich auf alle Fälle mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, wenn du einer Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen möchtest. Du musst natürlich Steuern zahlen.
Ja, dass ich Steuern bezahlen muss ist klar. Einkommenssteuer bezahle ich ja jedes Quartal dem Finanzamt. Es ging mir ja um die Rechungen aus dem Ausland
Du kannst ja eine VAT ID für das Ausland beantragen. Dann kannst Du als Kleinunternehmer eben auch die Vorsteuern abziehen, mußt dann aber auch UST zahlen
Das widerspricht aber irgendwie dem Kleinunternehmer-Gedanke
Schweiz ist nicht EU
UST ID kann man beantagen, somit wären das Nettobeträge aus dem EU Ausland mit beiderseits gültiger VAT ID
Das kann man nachgucken. Haben Kunden dann die UST abgezogen, mußt Du das nachfordern
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de
Das geht mit Sicherheit in die Hose & ich sehe schon Umsatzsteuer Sonderprüfer vor Deiner Tür
IHK Auslandsberatung zur Abwicklung
Ab zum Steuerberater!