Ich habe ein Kleingewerbe seit Januar. Leider noch keine UID. Brauche ich diese?

4 Antworten

An deiner Stelle würde ich zu einem Steuerberater gehen, das ist günstiger als etwas falsch zu machen

Du solltest dich auf alle Fälle mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, wenn du einer Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen möchtest. Du musst natürlich Steuern zahlen.

agspeedklick 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 08:00

Ja, dass ich Steuern bezahlen muss ist klar. Einkommenssteuer bezahle ich ja jedes Quartal dem Finanzamt. Es ging mir ja um die Rechungen aus dem Ausland

Du kannst ja eine VAT ID für das Ausland beantragen. Dann kannst Du als Kleinunternehmer eben auch die Vorsteuern abziehen, mußt dann aber auch UST zahlen

Das widerspricht aber irgendwie dem Kleinunternehmer-Gedanke

Schweiz ist nicht EU

UST ID kann man beantagen, somit wären das Nettobeträge aus dem EU Ausland mit beiderseits gültiger VAT ID

Das kann man nachgucken. Haben Kunden dann die UST abgezogen, mußt Du das nachfordern

http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Auslandsgeschaefte/Auftraggeber-im-Ausland/Auftraggeber-Schweiz-Rechnung-Schweizer-Franken-ausstellen.html

Das geht mit Sicherheit in die Hose & ich sehe schon Umsatzsteuer Sonderprüfer vor Deiner Tür

IHK Auslandsberatung zur Abwicklung

Ab zum Steuerberater!