Darf ich als Privatperson Rechnungen ausstellen?

1 Antwort

Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang?

Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.
Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet, der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden.
Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).

Andernfalls mußt du ein Gewerbe anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit!

Mit der Nachhilfe komme ich monatlich aber noch lange nicht über die 450€, um es als Nebenjob anzugeben. Muss ich dennoch Steuern zahlen für Geld, das ich durch die Nachhilfe erhalte?

Die 450-Euro-Minijobgrenze gilt ja nur für abhängig Beschäftigte - du aber bist ja selbstständig tätig! Natürlich mußt du jeden Cent bei der Einkommensteuererklärung angeben in der Anlage S oder G :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Luminus63 
Beitragsersteller
 27.05.2021, 09:29

Also einmalig ist es nicht. Ich tue es schon öfter, wenn eben Bedarf seitens des Kunden dafür besteht. Bleibt es dabei, dass ich die Rechnung ohne Steuer ausstelle? Und gut zu wissen, dass es bei der Tätigkeit andere Freigrenzen gibt, danke für den Hinweis :)