Steuerliche Behandlung einer LLC in Deutschland?
Hallo!
Ich würde gerne wissen, wie es um die steuerliche Behandlung einer Limited Liability Company (LLC) in Deutschland bestellt ist! Was gilt es hier zu beachten?
Danke
2 Antworten
Geht es um eine Neugründung oder eine vorhandene Gesellschaft? Bei einer Neugründung sollte man auf die Unternehmensform UG zurückgreifen.
Auch falls das Unternehmen bereits existiert kann man ohne weitere Infos nichts sagen, siehe hier:
"Für die deutsche steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. deren Gesellschafter ist deshalb eine Beurteilung im Einzelfall vorzunehmen,
d.h. ob die Gesellschaft als Kapitalgesellschaft oder
Personengesellschaft anzusehen ist.
Dies kann erhebliche (negative) steuerliche Auswirkungen haben. Wird eine LLC z. B. in Deutschland als Kapitalgesellschaft behandelt, so unterliegen die Auszahlungen an deutsche Gesellschafter hier der Besteuerung als Dividenden. Da zugleich aber in den USA die LLC als Personengesellschaft behandelt wird werden dort außerdem die Gesellschafter mit den Erträgen der LLC der Besteuerung unterworfen. Es kann somit zu einer Doppelbesteuerung kommen. Ein weiterer Fall mit erheblichen Auswirkungen sind ausländische (amerikanische) Personengesellschaften bei denen die LLC Komplementär ist und damit die Frage der gewerblichen Prägung von der Qualifizierung der LLC als Personen- oder Kapitalgesellschaft abhängt.
Für deutsche Gesellschafter einer LLC bzw. von Strukturen die über eine LLC verfügen, ist es deshalb von erheblicher Bedeutung vorab die deutsche steuerrechtliche Einordnung der LLC zu überprüfen bzw. ggf. auf die rechtliche Ausgestaltung der LLC Einfluss zu nehmen, um deutsche steuerrechtliche Nachteile zu vermeiden.
Eine besondere Form der LLC ist die „Ein-Personen-LLC“, die also nur einen Gesellschafter hat. Sie wird im amerikanischen Steuerrecht, falls dort nicht zur Behandlung als Kapitalgesellschaft optiert wird, als sog. „Disregarded Entity“ behandelt, d. h. die Einkünfte werden dem Gesellschafter direkt zugerechnet. Die Behandlung nach deutschem Steuerrecht ist unklar."
Willst du in Deutschland eine LLC aufmachen?
Damit begibst du dich in Teufels Küche, weil die deutsch-amerikanischen Beziehungen sind momentan nicht die besten und ein Rechtsstreit mit Amerika da werden wirklich absurd hohe Summen fällig für Gerichtskosten.
Besser wäre es in Deutschland eine Mini-Gmbh zu gründen (UG)