GbR Zahlungen privat und aus dem Geschäftskonto?
Hallo, wir haben eine gbr.
geselleschaffter a) hat eine Rechnung ( Versand ) privat beglichen.
und verlangt von b) die hälftige Zahlung.
b) sagt du kannst ne Entnahme machen.
und somit kann man von der Rechnung die Vorsteuer gelten machen.
Frage soll man privat zahlen oder soll der Gesellschafter eine Entnahme machen?
5 Antworten
Auf die Art der Zahlung kommt es nicht an, sondern darauf das die Rechnung an die GbR und nicht an den Gesellschafter adressiert ist. Wenn ein Gesellschafter eine Zahlung für die GbR aus seinem Privatvermögen vornimmt ohne einen Ausgleich zu erhalten, handelt es sich nicht um eine Entnahme (die gibt es im Gesamthandsbereich nicht) sondern um Sonderbetriebsausgaben, die nur der Gesellschafter in seiner persönlichen Steuererklärung angibt.
Wenn ein Gesellschafter eine Zahlung für die GbR aus seinem Privatvermögen vornimmt ohne einen Ausgleich zu erhalten, handelt es sich nicht um eine Entnahme (die gibt es im Gesamthandsbereich nicht)
Ansonsten ist das Begleichen einer Rechnung eine Einlage und keine Entnahme.
Dein erster Satz ist korrekt, deshalb ein Daumen.
Es ist eine Rechnung für die gbr
Begleicht ein Gesellschafter Verbindlichkeiten der GbR, so hat dieser einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die GbR. Kann diese nicht Zahlen, so richtet sich der Aufwendungsersatzanspruch gegen die Mitgesellschafter. Allerdings ist dieser auf den Verlustanteil der Mitgesellschafter beschränkt. Bei einer zwei Personen GbR kann der Gesellschafter daher hälftigen Ersatz verlangen, wenn keine andere Verlustbeteiligung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist.
Was die steuerliche Komponente betrifft, bin ich überfragt.
Ich würde das als "Auslage das a" kennzeichnen und den vollen Betrag von der GbR erstatten bzw zahlen lassen, so hat der Gesellschafter keinen Liquiditätsnachteil dem anderen gegenüber. Und es ist eben zu 100% in den Kosten der GbR drinnen und wird dann steuerlich mit der GuE je nach Vereinbarung beiden Gesellschaften zugerechnet. Das ist dann umsatzsteuerlich auch eigentlich kein Problem, insofern der Zeitpunkt der Kaufs und der "Erstattung" nicht zu weit auseinander liegt.
Andere Möglichkeit wäre, er bucht es in seinem Sonderbetriebsvermögen zu 100% ein. Dann vereinbart er mit dem anderen Gesellschafter, das dieser ihm einen gewissen Anteil auf sein Konto überweist oder Bar gibt. So haben dann beide die Kosten in ihrem Sonderbetriebsvermögen. Das ist steuerlich und mit Blick auf die Liquidität dann auch ausgeglichen. Jedoch weiß ich nicht wie das dann da mit der Umsatzsteuer aussieht.
Also ich würde die erste Variante machen.
Wenn das eine Rechnung für den anderen Gesellschafter privat war, darf selbstverständlich NICHT die Vorsteuer geltend gemacht werden.
Da bekommt ihr ganz schnell Ärger mit dem Finanzamt
Das ist keine private Rechnung.
sondern hat mit dem Geschäft was zutun, nur hat er dies privat beglichen
Der Gesellschafter hat eine Einlage getätigt und sollte zum Ausgleich die volle Summe aus der Kasse der GbR entnehmen. Klar, es geht auch die hälftige Begleichung durch den anderen Gesellschafter, aber die Darstellung in der Buchhaltung ist von heillosem Durcheinander bedroht, vor allem wenn es häufiger vorkommt.
Ganz natürlich. So als hätte die Gesellschaft gezahlt. Oder eben wie von dir vorgeschlagen, die Hälfte direkt aus der Tasche des Partners.
Du buchst dann die Ausgaben über die Kasse, was aber bedeutet, dass du doch entnehmen musst, damit die Kasse stimmt. Hier droht eben Durcheinander.
Ja von der Gesellschaft die Hälfte oder ganz ?