Was muss ich bei der Ummeldung meines Gewerbestandorts (viel Auslandsaufenthalt) auf die Anschrift meiner Eltern beachten?
Hallo zusammen,
ich bin beruflich bedingt viel im Ausland unterwegs und betreibe ein Einzelunternehmen als Fotograf und Webdesigner (Gewerbesteuerpflichtig), was ich eben von überall ausüben kann und auch gerne tue. Ich bin die letzten Jahre sehr häufig umgezogen und die Sache mit einem festen Wohnsitz hat sich seit einigen Jahren komplett verabschiedet, da es für mich als digitaler Nomade einfach keinen Sinn machte.
Ich möchte nun meinen Gewerbestandort auf die Anschrift meiner Eltern (Eigenheim) ändern, wo ich auch ein eigenes Gästezimmer habe und dort bin ich auch viel, wenn ich in Deutschland bin.
Mich würde vor der Ummeldung nur interessieren, was ich bei der Konstellation beachten muss bzw. was sich hier unterscheidet zu einer „typischen" Mietsituation, da ich bei meinen Eltern für das Gästezimmer ja keine Miete zahle. Ich habe da einmal etwas von einer Wohnungsgeberbestätigung gehört, konnte das nur nicht richtig auf diese Situation einordnen. Und kommen da auch für meine Eltern Veränderungen hinsichtlich steuerlicher Zusatzbelastungen in irgendeiner Form, da ich offiziell ja dann den Haushalt von zwei auf drei Personen erweitere.
Vielen Dank vorab!
Grüße Tim
2 Antworten
Hi,
die Anschrift auf das Eigenheim der Eltern zu setzen, finde ich nicht gerade gut. Hast Du schon mal darüber nachgedacht Dein Gewerbe über ein virtuelles Büro anzumelden? Dort hast Du auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung und eine ladungsfähige Anschrift + Postweiterleitung (Scan-Service per Mail) usw.
Eventuell würde das Dein Problem etwas besser lösen können. Leider wird dort monatlich eine "Miete" fällig, allerdings hast Du somit eine recht ordentliche Adresse für Dein Gewerbe.
LG
Für die alleinige Gewerbeanmeldung ist eine virtuelle Adresse völlig unzureichend. Es ist schließlich gemäß § 14 GewO der Betriebssitz anzumelden, an dem tatsächlich die Arbeit stattfindet.
Somit kann man dort zwar eine unselbständige Zweigstelle anmelden) um mit der Adresse anzugeben, für die Hauptniederlassung geht das aber nicht.
Die Gewerbeanmeldung bei deinen Eltern ist kein Problem, wenn es ein Eigenheim ist.
Eine Wohnungsgeberbestätigung braucht man nur für die Anmeldung des Wohnsitzes. Das hat aber mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun.
Wenn du Mietzahlungen als Betriebsausgaben ansetzt, müssen deine Eltern diese natürlich als Einnahmen aus Vermietung und versteuern.
Nur weil du in einem Raum des Hauses ein Gewerbe hast, gehörst du nicht zum Haushalt deiner Eltern.
Also alles kein Problem...