Nebenberuflich Privatunterricht geben
Hallo,
ich möchte gerne nebenberuflich Abends oder am Wochenende Excel- und vielleicht auch Englisch-Kurse anbieten. Ich denke, es wird nicht viel mehr als 100-200 Euro im Monat reinkommen. Ich habe mich schon etwas im Internet belesen, komme aber nicht so recht weiter. Wenn ich das mache, bin ich Freiberufler? Oder? Als Gewerbetreibender muss ich mich ja bei der Gemeinde anmelden, als Freiberufler auch? Darf ich meinen Kunden eine Rechnung schreiben? Die brauch ich ja als Beleg für die Einkommenssteuererklärung, oder? Gilt die KleinGEWERBEreglung auch für "Kleinfreiberufler" hinsichtlich UST?
Kennt jemand einen Leitfaden online à la: so müssen Sie vorgehen, wenn Sie Privatunterricht geben wollen. Das ist rechtlich und steuerlich zu beachten?
Ich hätte jetzt einfach eine Anzeige irgendwo aufgegeben, wenn Kunden gekommen wären denen eine Quittung gegeben und am Ende des Jahres Einnahmen- und Ausgaben (Anzeigenkosten) in der Einkommenserklärung angegeben.
Andererseits können vielleicht die "Schüler" die Kosten als Fortbildungskosten von der Steuer abziehen. Was für Belege benötien Sie dann?
Vielen Dank schon mal und wie gesagt, wenn jemand eine gute Zeite findet, wo das alles beschrieben ist, wäre ich ebenfalls dankbar.
2 Antworten
Als nebenberufliche Lehrkraft bist Du freiberoflich tätig. Diese Tätigkeit wird nicht beim Gewerbeamt angemeldet sondern nur beim Finanzamt. Die werden Dir dann einen Fragebogen zuschicken, in dem Du Deine persönlichen Angaben machst einschließlich des Einkommens aus Deiner Haupttätigkeit sowie Auskunft zu der Art der Nebentätigkeit und der Höhe des voraussichtlichen Gewinns, Danach werden möglicherweise Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festgesetzt. Deinen Schülern kannst Du Quittungen geben oder Rechnungen schreiben, aber wohl ohne Umsatzsteuerausweis. Wichtig ist, dass Rechnungen und Quittungen jedes Jahr laufende Nummern haben (1/2012, 2/2012 usw.) und im Text die Art der Tätigkeit und das Datum oder der Zeitraum der Tätigkeit je Rechnung angegeben wird.
Danke für den Stern Helmuthk
Wenn Du eine Privatrechnung ohne MwSt schreibst und die auch bei der Steuer angibst kannst du bis zu 12,000 € (glaube ich in der Grössenordnung war das) jährlich hinzuverdienen ohne ein Gewerbe anzumelden. Allerdings wird der Betrag auf Dein Bruttoeinkommen hinzugerechnet.
Schau mal hier: Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.