Nebenberuflich Privatunterricht geben

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Als nebenberufliche Lehrkraft bist Du freiberoflich tätig. Diese Tätigkeit wird nicht beim Gewerbeamt angemeldet sondern nur beim Finanzamt. Die werden Dir dann einen Fragebogen zuschicken, in dem Du Deine persönlichen Angaben machst einschließlich des Einkommens aus Deiner Haupttätigkeit sowie Auskunft zu der Art der Nebentätigkeit und der Höhe des voraussichtlichen Gewinns, Danach werden möglicherweise Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festgesetzt. Deinen Schülern kannst Du Quittungen geben oder Rechnungen schreiben, aber wohl ohne Umsatzsteuerausweis. Wichtig ist, dass Rechnungen und Quittungen jedes Jahr laufende Nummern haben (1/2012, 2/2012 usw.) und im Text die Art der Tätigkeit und das Datum oder der Zeitraum der Tätigkeit je Rechnung angegeben wird.

Helmuthk  26.05.2012, 17:34

Danke für den Stern Helmuthk

Wenn Du eine Privatrechnung ohne MwSt schreibst und die auch bei der Steuer angibst kannst du bis zu 12,000 € (glaube ich in der Grössenordnung war das) jährlich hinzuverdienen ohne ein Gewerbe anzumelden. Allerdings wird der Betrag auf Dein Bruttoeinkommen hinzugerechnet.

Schau mal hier: Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.