Onlineshop als Verein - Haftungsfallen?
Was gilt es zu beachten, wenn man als eingetragener Verein (e.V. - Sportverein) einen Onlineshop eröffnet.
Verkauft werden sollen Sportartikel, Fanartikel, Vereinskleidung.
- was passiert bei Reklamationen?
- wie ist die steuerliche Betrachtung? Muss Umsatzsteuer gezahlt werden?
Die Produkte könnten vorher direkt ein- und dann weiterverkauft werden. Oder aber, die Bestellung wird an den Hersteller weitergegeben.
Gibt es weitere Risiken? Datenschutz usw,?
1 Antwort
Ein Online-Shop bei einem eingetragenen Verein stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb da und ist in der Regel nicht von der Gemeinnützigkeit (Förderung des Sportes) gedeckt.
Mit dem Shop stehst du praktisch in Konkurrenz zu normalen Sportartikel- und Fanartikelhändler. Die Umsätze und Einkünfte sind u.U. umsatz- und ertragsteuerpflichtig.
Für den Verein gelten somit gleiche "Spielregeln" wie für normale Unternehmen im Online-Handel. Mit allen Haftungsfragen und anderen Problemen und Verpflichtungen.
Viel sportlichen und wirtschaftlichen Erfolg
Gruß Ana