Sind Schwerbehinderte für die Sonn und Feiertagsarbeit freigestellt?
hallo,
ich habe hier folgende Anwendung des § 10 Arbeitszeitgesetz gefunden. Dort seht tatsächlich das Schwerbehinderte von Sonn und feiertagsarbeit freigestellt werden. Ich habe dort auch angerufen. Mir wurde die Auskunft gegeben dass dies Bundesgesetz ist und eben deswegen in ganz Deutschland gilt. Wie darf ich das nun verstehen? Ein Rechtsanwalt sagte mir in persönlicher Beratung das dies "Auslegungssache" sei. Was soll ich jetzt damit anfangen?
https://www.berlin.de/lagetsi/themen/73157.html
Die Vorschriften der §§ 3 bis 6 ArbZG über Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit sowie Nacht- und Schichtarbeit gelten für alle Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen entsprechend:
- Etwaige Verbote nach dem Mutterschutzgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten. Schwerbehinderte sind auf eigenen Wunsch von der Sonn- und Feiertagsarbeit freizustellen.
3 Antworten
Wenn du als Schwerbehinderter keiner Sonn- und Feiertagarbeit nachgehen willst, darfst du dich davon entbinden lassen (das ist notfalls auch einklagbar; falls der Arbeitgeber dich zwingt oder abmahnt oder kündigt)
aha danke. die große Frage war jetzt bei mir, ist das nur berliner landesrechtsache oder gilt das in allen Bundesländern. wie kann ich da sicher sein? und welche Referenzen kann ich für die freistellung nutzen. oder kann ich das dem text schon entnehmen?
Ich würde es so deuten das sb selber entscheiden dürfen ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten/müssen oder ob sie lieber "gleich behandelt" werden möchten.