Benötige ein Gewerbeschein oder ähnliches?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die Fotografie als Dienstleistung gegen Bezahlung anbietest und dies auch öffentlich bewirbst, brauchst du eine Gewerbeanmeldung! Wer hier etwas Anderes behauptet, ist schlecht informiert!

Dazu gehst du zum Gewerbeamt der Stadt und füllst ein entsprechendes Formular aus.

Gleichzeitig ist eine Anmeldung bzw Eintragung bei der Handwerkskammer Pflicht. Dies geht dann aber automatisch.

Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit und kannst bis 17000€ im Jahr verdienen.

Bei der jährlichen Steuererklärung musst du dann die Einnahme-Überschuss-Rechnung ausfüllen. Das ist am Anfang etwas ungewohnt, aber mein Online-Programm gibt mir dazu ganz gute Hilfe. Auch setze ich darüber meine Anschaffungen (Kamera, Objektive, Speicherkarten oder ähnliches) ganz bequem ab.

Ich habe auch überlegt, ob ich diesen Schritt gehen will! Aber letztlich fühle ich mich damit wesentlich sicherer und seriöser! 💁🏻‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby
GerPM 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 20:24

Danke für die Antwort. Das klingt plausibler als die Antwort das ich nichts brauche.
Ich denke den Steuer Kram lasse ich machen, da ich keine Zeit und Lust habe sowas zu machen.

VanilleHonig  05.06.2020, 20:44
@GerPM

Vielen Dank! Manche bewegen sich eben gerne in Grauzonen. Dies ist aber nicht meine Art und bei so einer Frage sollte man schon objektiv bleiben und antworten!

Natürlich kannst du die Steuererklärung auch von einem Fachmann machen lassen! Du solltest nur ein bissl Buch führen!

Ich habe mir Vorlagen für Verträge und Rechnungen erstellt und hefte die dann natürlich auch ab. Und bisher wollte das Finanzamt auch keine Nachweise sehen. 🙋🏻‍♂️

GerPM 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 20:47
@VanilleHonig

Ja das werde ich auch machen, jedoch habe ich keine Lust mich noch mit sowas zu beschäftigen ^^
Ich habe spaß am fotografieren und möchte damit halt n euro verdienen, nicht viel. Und wenns bloß 20€ pro Shooting ist. Ich möchte auch nur so viel machen wie ich lust habe. Ich denke das sollte kein Problem sein wenn ich nen monat mal keine einnahmen damit habe oder?

VanilleHonig  05.06.2020, 20:55
@GerPM

Nein, das ist natürlich kein Problem! Ich muss ja auch nicht davon leben und nehme, wie es kommt. Und ich glaube, ich stelle meine Kunden gerade auch damit zufrieden, dass es für mich eben nicht Pflicht und Gewohnheit ist! 💁🏻‍♂️

GerPM 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 21:49
@VanilleHonig

genauso will ich es auch machen, einfach wie es kommt und wann bzw worauf ich lust habe und damit einen kleinen bonus zu verdienen :)

Nee mach das nicht, du darfst im Monat einen bestimmten Betrag verdienen ohne es gewerblich anmelden zu müssen (genauso wie du auch keine gelegentlichen Ebay-Verkäufe als Gewerbe anmelden musst). Wenn du nur Privatleute fotografierst und keine Unternehmen, ist es im Prinzip unnötig ein Gewerbe anzumelden.

Mit Gewerbeanmeldung musst du auch deine Steuern machen und Rechnungen schreiben, anders steigt dir das Finanzamt auf den Deckel und verlangt von dir Fantasiesteuern.

Geochelone  05.06.2020, 19:21

1.Du darfst im Monat einen bestimmten Betrag verdienen ohne es gewerblich anmelden zu müssen -> falsch, das Gewerberecht kennt keine Freibeträge.

2 Wenn du nur Privatleute fotografierst und keine Unternehmen, ist es im Prinzip unnötig ein Gewerbe anzumelden -> , So ein Quatsch, es ist völlig unerheblich, wen oder was man fotografiert.

3 Mit Gewerbeanmeldung musst du auch deine Steuern machen und Rechnungen schreiben -> Das muss man auch ohne Gewerbeanmeldung.

GerPM 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 19:44
@Geochelone

Danke, genau das habe ich mir gedacht. Ich denke ich werde mal einen Steuerberater fragen wie das ganze aussieht.
Ich hab von sowas absolut null plan.

Uneternal  05.06.2020, 19:44
@Geochelone
  1. Es gibt keine ausgewiesenen Freibeträge, dennoch drückt das Finanzamt bei jemandem der nur 100-200€ im Monat verdient eher die Augen zu als bei jemand der 1000-2000€ einnimmt. Besonders wenn die Einnahmen weit unter dem jährlichen Freibetrag von 24.500 liegen, bei dem das Finanzamt also ohnehin nix verdienen würde.
  2. Das war auch im Hinblick darauf gemeint, dass Privatleute keine Rechnung mit Ust-ID benötigen.
  3. Nö, als Privatperson KANNST du deine Steuererklärung machen, musst aber nicht und bekommst auch keine Post vom Finanzamt, wenn du es nicht tust.
Geochelone  05.06.2020, 19:55
@Uneternal

Wenn du so gar keine Ahnung hast, dann spar dir doch eine Antwort!

  • Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, ist keine Sache des Finanzamtes. Dieses kann also kein Auge zudrücken. Die Bußgeldbescheide kommen vom Gewerbeamt ;-)
  • Der jährliche Freibetrag von 24.500 € betrifft doch nur die Gewerbesteuer. Einkommensteuer und Umsatzsteuer werden schon bei geringeren Beträgen fällig.
  • Die USt-ID braucht ein Unternehmen eh nur, wenn es grenzübergreifend tätig ist.
  • Jeder Gewerbetreibender muss eine Steuererklärung abgeben, egal ob er sein Gewerbe angemeldet hat oder nicht.
VanilleHonig  05.06.2020, 20:04

Wer Auftragsfotografie gegen Bezahlung anbietet, sollte dringend eine Gewerbeanmeldung haben! Gelegentliche eBay-Verkäufe sind etwas völlig Anderes!

Uneternal  05.06.2020, 20:06
@VanilleHonig

Wenn man Spießbürger ist müsste man rein theoretisch auch Ebayverkäufe anmelden, wenn es ein regelmäßiges Einkommen ist, macht aber trotzdem keiner.

VanilleHonig  05.06.2020, 20:10
@Uneternal

Na das ist ja ein sehr seriöser Kommentar bzw Tipp...

GerPM 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 18:53

Hast du Quellen für mich? Ich möchte nicht das das ganze nach hinten los geht.

GerPM 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 19:43
@Uneternal

Ich habe unter anderem auch schon Polizisten fotografiert, wenn ich geld nehme und der fordert plötzlich eine Rechnung, was mache ich dann? Dann bin ich am arsch. Genau das will ich vermeiden.

Und ein Forum wo hobby experten unterwegs sind kann ich mir sparen.

Wenn du Shootings oder andere Auftragsfotografien für Geld anbietest, bist du schon Gewerbetreibender. Und wer ein Gewerbe betreibt, muss dies gemäß § 14 GewO von Anfang an beim Gewerbeamt anzeigen. Freibeträge gibt es da nicht. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von ca. 20-30 € fällig.

Dazu kommt, dass die Tätigkeit des Fotografen ein zulassungsfreies Handwerk ist (Nr. 38 Anlage B zur HwO). Das bedeutet, dass du dich auch in die Handwerksrolle bei deiner Handwerkskammer eintragen lassen musst. Das kostet noch mal ca. 100 €.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einfach zum Gewerbeamt gehen und ein kleinstgewerbe anmelden

Helmuthk  05.06.2020, 18:00

Den Begriff "Kleinstgewerbe" gibt es nirgends, auch nicht in irgend einem Gesetz.

Daher kann man dieses nur Dir bekannte Gewerbe auch nirgends anmelden.

GerPM 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 16:22

Kannst du mir mehr darüber sagen, wie das mit dem Versteuern der einnahmen oder dem angeben der einnahmen aussieht?

schlappeflicker  05.06.2020, 16:27
@GerPM

Ab einem gewissen Umsatz (glaube 801 euro) muss versteuert werden