Steuerklasse und Krankversicherung Mobile Reserve?
Hallo ,
ich werden ab Februar befristet als Lehrerin eingestellt sein. Das war dieses Jahr schon der Fall, da befand ich mich allerdings noch im Studium (hatte also Studentenbeitrag für die Krankenkasse da ich für die Familienversicherung zu viel verdiente) und das ganze lief als Steuerklasse VI da ja das Studium mein "Hauptjob" war.
Nun habe ich mein Studium abgeschlossen und frage mich wie das ganze nun läuft? Steuerklasse I (bin nicht verheiratet, keine Kinder) und dann zahlt mein Arbeitgeber ganz normal die Hälfte des Beitrags für die gesetzliche Krankenkasse oder?
LG
3 Antworten
Nicht verheiratete Personen erhalten die Steuerklasse 1, das ist richtig. Warum der Studienjob mit Steuerklasse VI abgerechnet wurde, erschließt sich mir allerdings nicht ganz, schließlich erhälst du das Studium ja nicht vergütet. Du solltest auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen. Dem neuen Arbeitgeber teilst du deine Steueridentifikationsnummer mit. Damit kann er alle für die Lohnabrechnung erforderlichen steuerlichen Merkmale beim Finanzamt abfragen. Da du keinen Zweitjob hast, solltest du eigentlich automatisch die Steuerklasse 1 erhalten. Im Zweifel einfach mal kurz beim Finanzamt nachfragen.
Die Lohnsteuer und die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen werden vom Arbeitgeber in der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt.
Den Beitrag zur Krankenversicherung teilen sich Arbeitgeber (14,60 % gesamt -> jeweils 7,30%), jedoch wird ein kassenabhängiger Zusatzbeitrag erhoben, welcher nur vom Arbeitnehmer getragen wird. Der Zusatzbeitrag beträgt zwischen 0,50% und 1,7% des Bruttoeinkommens.
Dein Arbeitgeber führt die Sozialversicherungen an die Krankenkasse ab.
Dein Hauptjob Studieren in diesem Jahr aber doch gar nicht bezahlt, also ohne Einkommen. Somit war dein Nebenjob dein Hauptjob in steuerrechtlichen Sinn und damit muss auf Steuerklasse 1 abgerechnet werden. Da hat wohl jemand ziemlich gepennt.
Da musst du unbedingt eine Steuererklärung abgeben im nächsten Jahr und dir die zuviel gezahlten Steuern zurück holen.
Ich frage mich nur, ob du überhaupt schon eine Ausbildung als Lehrerin (Lehramtsanwärterin oder Studienreferendarin) absolviert hast?
Oder um welche Art von Lehrerin es sich bei deiner Frage handelt?
Evt. Tanzlehrerin?