Neuer Arbeitgeber verlangt Fehlzeitennachweis der Krankenkasse der letzten 3 Jahr! Ist dies erlaubt?
Hallo!
Mein neuer Arbeitgeber verlangt einen Fehlzeitennachweis der Krankenkasse der letzten 3 Jahr!
Ist dies gesetzlich überhaupt erlaubt? Gibt es hier schon ein Urteil?
Das es ein Eingriff in die Privatsphäre und ggf. auch in die Intimsphäre bedeutet ist klar.
In meinem Fall wurden von beiden Seiten schon der befristete Arbeitsvertrag unterzeichnet und der Arbeitsbeginn ist erst in 6 Wochen.
Da ich persönlich den Fehlzeitennachweis nicht vorlegen möchte und auf den Eingriff in die Privatsphäre verweisen möchte, bitte ich um fachmännische Beantwortung der Rechtsmäßigkeit.
Selbstverständlich ist mir klar, dass bei einer Verweigerung des Fehlzeitennachweises schon während der Probezeit gekündigt werden kann oder der befristete Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert werden kann.
Vielen Dank für die Antworten!
10 Antworten
Ist die Frage nach einer Krankheit im Vorstellungsgespräch zulässig? Der Arbeitgeber darf nach Krankheiten fragen, wenn davon die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz abhängt.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Auskunftspflicht.html#tocitem7
Alles andere geht ihn nichts an.
Jemand bricht sich in den letzten drei Jahren einen Arm, ein Bein, einen Knöchel, die Schulter, den Ellenbogen. Dadurch fehlt er logischerweise.
WAS will ein AG davon ableiten, wenn er nicht weiß, warum der AN krank war? Er sieht nur "krank gemeldet". Und will dem Bewerber dann daraus einen Strick drehen?
Es gibt auch Krankheiten, die Monate oder Jahre brauchen, bis der Mensch wieder (halbwegs) einsatzbereit ist. Will der AG dann unterstellen, dass der AN in der Zeit nur faul war?
ja, es geht den Arbeitgeber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darum herauszufinden, ob er sich da einen Arbeitnehmer angelacht hat, der regelmäßig und häufig krank macht. Dazu muss er nicht wissen, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist, er kann einfach anhand der Fehltage erkennen, ob eine relative Häufigkeit gegeben ist. Und genau darum geht es in der Frage: die Anzahl der Fehltage, und nicht die Art der Erkrankungen. leider unterstellen Arbeitgeber bei häufigen Fehltagen nun mal, dass der Arbeitnehmer wohl gerne mal freitags oder montags zum Arzt geht, um einen zusätzlichen freien Tag zu haben. deswegen habe ich auf die Antwort von Jewi auf das Thema vertrauen angesprochen, und dass das Wohl von Arbeitgeberseite nicht sonderlich groß sein kann.
Lies meine Antwort unter User Imager.
Dein Hinweis bringt uns auch nicht weiter, denn es geht dem Arbeitgeber nur um die Fehltage, nicht um die Erkrankungen an sich.
Fehlt ein Mitarbeiter voraussichtlich häufiger, und ist anhand früherer Zeiten eine Tendenz zu erkennen, dann laufe ich als Arbeitgeber Gefahr jemanden einzustellen, der mich in Zukunft eventuell mehr kostet als dass er bringt.
Deshalb spielen die Erkrankungen an sich keine Rolle, sondern nur die bisherigen Fehlzeiten.
Und darum ging es in der ursprünglichen Fragestellung.
Es spielt überhaupt keine, mit welcher Intention der Arbeitgeber nach der Anzahl der Fehltage in den letzten 3 Jahren fragt!
Fakt ist: Er hat kein Recht, diese Auskunft zu verlangen!
"versuche es mal mit verstehen, auch wenn der Tag noch jung ist" ist doch ein eindeutig süffisanter Hinweis darauf, dass meine kognitiven Fähigkeiten aufgrund der frühen Tageszeit wohl noch nicht sonderlich ausgeprägt sind. und dein Geseiere ändert nichts an der Tatsache, dass der Fragesteller wegen Fehlzeiten gefragt hat, und nicht wegen Krankheiten. Der Arbeitgeber wird mit Sicherheit nicht die Art und Weise der Erkrankungen herausfinden wollen, sondern einfach nur schauen wollen ob er sich da ein faules Ei ins Nest holt, eine Person die häufig blau macht. egal, zumindest hat sich der Eindruck, den ich in den letzten Wochen aufgrund von verschiedenen Reaktionen auf deine Kommentare erleben konnte, jetzt im persönlichen Dialog bestätigt: du willst entweder auf jeden Fall recht haben, oder du möchtest auf jeden Fall das letzte Wort haben, selbst wenn du kein Recht hast.
"versuche es mal mit verstehen, auch wenn der Tag noch jung ist" ist doch ein eindeutig süffisanter Hinweis darauf, dass meine kognitiven Fähigkeiten aufgrund der frühen Tageszeit wohl noch nicht sonderlich ausgeprägt sind.
Entschuldige, aber so ist es doch auch. Du verstehst einfachste Worte und Erklärungen nicht.
User Jewi schreibt dasselbe. Und er oder sie geht sogar noch weiter.
Einen AG geht es 0,0 an, wie oft sein potentieller AN in der Vergangenheit krank war, außer, es betrifft den zukünftigen Arbeitsplatz.
Es gibt auch andere unzulässige Fragen, die kein AN beantworten muss.
Es gibt eine Probezeit. Für beide Parteien Zeit genug, sich zu beschnuppern. Mehr ist nicht von Belang.
Viele AGs glauben aber immer noch, sie könnten sich alles herausnehmen. Dann muss ihnen deutlich auf die Finger geklopft werden. Notfalls auch mal öffentlich, dass andere potentielle ANs gewarnt sind.
du musst nicht schon wieder beleidigend werden, bloß weil man die widerspricht. Mir ist das schon häufiger aufgefallen, und ich finde das einen ganz furchtbaren Charakterzug von dir. tatsache ist, dass der Fragesteller nach den Fehlzeiten gefragt wurde, und du fängst an über Erkrankungen zu reden. Und diese beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun, außer der logischen Verknüpfung die du da schaffst um irgendwie deine Antwort rechtfertigen zu können.
Nichts ist beleidigend. Lies einfach richtig und verstehe, was du liest, denn es ist einfach und verständlich erklärt worden.
Du hast es aber immer noch nicht verstanden. Und das ist nicht mein Problem, sondern deins.
Hey Nashota
Ich habe auch ein Problem-nämlich damit:
Wenn AGs meinen, ihre Arbeiter feiern am Stück blau, die sollen ihren Dreck alleine machen.
Wir AG haben keine/bzw. beschränkte Rechte uns derartige Infos einzuholen-keine Frage.
Aber mit deiner Einstllung hättest du bei mir keine Chance. Ganz offensichtlich hast du keine Ahnung was übermäßige Ausfälle anrichten können.
Fehlen in meinem Team gleichzeitig 2 Fachleute brechen massenweise Termine weg und die Patienten können nicht mehr optimal versorgt werden. Dich möchte ich in so einem Fall erleben-als betroffene Patientin würdest du Kreise laufen. Dir wären die Krankheiten meiner Mitarbeiter dann scheißegal.
Nun habe ich mit einem Springer-System vorgesorgt,das aber ist nicht in jedem Bereich möglich.
Bedenke das bei Erkrankungen immer die Kollegen zusehen müssen das der Laden läuft-auf Dauer ist sowas für die Leute unzumutbar.
Das ist nicht das Problem der Mitarbeiter, um es ganz klar zu sagen. Es ist Sache des AGs, genügend Arbeitskräfte an der Hand zu haben, auch für Notfälle.
Was meinst du, wie viele Arbeiter sich für ihren Chef krummlegen müssen, weil er nicht genug Leute einstellt? Dass da immer häufiger Krankmeldungen kommen, die dann auch von der Dauer immer länger werden, sollte keinen Chef verwundern.
Hey Nashota
Es ist aber nicht die Aufgabe eines AG auf Dauer Ausfälle kompensieren zu müssen.
Auch wenn es dich schmerzt-AG haben neben vielen Pflichten und Verantwortung auch Rechte.
Ich muss einen reibungslosen Ablauf garantieren und habe für meine Team Sorge zu tragen (gesicherter Lohn,Arbeitszeiten,Belastung)-dafür suche ich mir meine Mitarbeiter gezielt aus.
Wer redet denn hier von Robotern? Deine Antwort geht einfach völlig an der Fragestellung vorbei. Der Fragesteller soll Fehlzeiten aus der Vergangenheit nachweisen, und du redest hier davon ob der Arbeitgeber nach Krankheiten fragen darf oder nicht. Krankheiten und Fehlzeiten sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Versuche es mal mit Verstehen, auch wenn der Tag noch jung ist.
Eine Krankheit ist logischerweise auch mit Fehlzeiten verbunden. Und da kommt es immer noch darauf an, warum und ob es für die vorgesehene Arbeit wieder auftreten kann.
Für dich ein persönliches Beispiel: Meine Wirbelsäule ist schon ewig im Arsch, genauso wie meine Armgelenke. Was bedeutet, ich falle wegen Bandscheibenvorfällen, Hexenschüssen oder meiner chronischen Sehnenscheidenentzündung auch öfter mal aus.
Soll ich jetzt ständig schwere Sachen schleppen, könnte es vorkommen, dass ich dementsprechend auch wieder Probleme bekomme.
Dass ich Operationen hatte oder eine Lungenentzündung oder eine Gehirnerschütterung oder eine Steißbeinprellung oder Magen-Darm-Probleme, geht einen AG dagegen nichts an. Diese Ausfälle können jeden Menschen ereilen, denn er ist wie gesagt keine Maschine, gegen die mal getreten wird, wenn sie stottert.
hier geht es nicht um Krankheiten, und auch nicht um den Nachweis der Einsatzfähigkeit, sondern wie in der Frage beschrieben um den Nachweis von bereits vergangenen Fehlzeiten.
Eben.
Wer krank war, weil er krank war, kommt es darauf an, ob es bei vorgesehener Arbeit wieder auftreten kann. Es gibt ja genug chronische Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen, wo auch bei bestem Willen nicht lange etwas geht.
Alles andere geht den AG nichts an.
Wer Roboter sucht, muss sich welche bestellen. Menschen werden auch mal krank.
Frauen brauchen keine Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft beantworten und es geht den AG auch nichts an, wenn der Bewerber aus welchen Gründen auch immer in den letzten drei Jahren (häufiger) krank war.
Weder ein Chef noch ein Personalchef sollte über solche Fragen überhaupt nachdenken. Wir fragen doch umgekehrt ebenfalls nicht nach derartigen Daten oder nach deren Kontoständen oder wie die Nacht war?!
Solche Fragen muss man als Bewerber also nicht beantworten und man muss auch nicht die GKV zur Auskunft freistellen. Was war, geht den neuen AG nichts an und er muss sich mit den Gegebenheiten abfinden.
klingt nach Leiharbeitsfirma oder anderen dubiosen Stellen. Der Arbeitgeber hat ja in der Probezeit genügend Zeit, sich die Leute anzusehen
Nun habe ich hier aus dem Betriebsrats-Forum einen Link gefunden. Siehe hier §§ 94, 95 Betriebs-Verfassungs-Gesetz
Die Krankenkasse dürfte ohne Einwilligung auch Daten nicht herausgeben.
Wie bei Religion etc würde ich hier lügen, das wäre für mich eine unzulässige Frage
Wahrheitsgemäß muß man nur Behinderten-Grade angeben sowie etwaige schwere Erkrankungen wie Epilepsie
Das es ein Eingriff in die Privatsphäre und ggf. auch in die Intimsphäre bedeutet ist klar.
Mir nicht: Dir greift hier niemand ans Gemächt und arbeitsrechtliche Daten sind keine Frage der Privatspähre.
Der zulässige Datenaustauschn der GKK und Arbeitgebern ist im BDSG sowie den §§ 67a ff. SGB X, § 275 SGV V geregelt.
Klartext: Deine Diagnose ist tabu, Zeiträume, die dieselbe Erkrankung über mehr als 6 Wochen betreffen oder Festsellungen zur Arbeitsfähigkeit oder Gefälligkeitsatteste zur Überprüfung durch den MDK nicht.
Und genau darum geht es hier: Versicherte, die auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder
die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.
G imager761
"Der zulässige Datenaustauschn der GKK und Arbeitgebern ist im BDSG sowie den §§ 67a ff. SGB X, § 275 SGV V geregelt."
Wenn der Datenaustausch geregelt ist, warum verlangt dann der neue Arbeitgeber die genannten Fehlzeitnachweise von dem Abeitnehmer? Dann sollte er doch seine Ansprüche an die Krankenkasse richten. Wenn ein solcher Datenaustausch gesetzlich rechtmäßig ist, dann muss die Krankenkasse mit den Datrn rausrücken. Die Rechtmäßigkeit ist hier also ganz sicher nicht gegeben.
Ich würde sagen die Erkrankungshäufigkeit in der Zeit, in der der neue Arbeitgeber keinen Vertrag mit dem neuen Arbeitnehmer hatte geht den Arbeitgeber nichts an.
Er kann danach gerne Fragen, aber verlangen kann er gar nichts.
Ich jedenfalls würde diese Anfrage mit einem höflichen "nö" abweisen.
Dann erzähle ich dir mal was: Es gibt Krankheiten, die sich keinen Tag aussuchen, die einem AG passen, sondern die einfach passieren. Zum Beispiel Migräne. Meine Osteopathin zum Beispiel, bei der Termine dadurch öfter mal verschoben werden müssen. Die Anfälle dauern mal nur einen Tag, mal auch zwei oder drei Tage.
Was will ein AG dagegen machen? Er soll froh sein, wenn er nicht damit geplagt ist.
Es gibt Krankheiten, die über Monate und Jahre versucht werden, zu behandeln. Bis es nicht mehr geht und es zu einer OP kommt. Manchmal noch mit Reha hintendran. Hüfte oder Knie zum Beispiel. Mein älterer Neffe ist noch keine 30 und laboriert damit schon seit Jugendlicher herum. Aktuell war er wegen seines Knies wieder für eine Woche krankgeschrieben.
Wenn AGs meinen, ihre Arbeiter feiern am Stück blau, die sollen ihren Dreck alleine machen.
@ imager761:
Sorry, aber Deine Antwort ist in jeder Beziehung abzulehnen (um nicht gleich von "Unsinn" zu sprechen) - sowohl rein formal arbeitsrechtlich wie auch inhaltlich die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend!
Hast Du in den von Dir angeführten Paragraphen überhaupt nachgelesen, unter welchen Voraussetzungen wann und wem Daten übermittelt werden dürfen?!?!
Keinesfalls dürfen Daten nach den genannten Paragraphen von den Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen und anderen Stellen an einen Arbeitgeber übermittelt werden!
Der Datenaustausch, den Du meinst, hat damit außerdem überhaupt nichts zu tun! Die DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) legt fest, welche Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeber an die Versicherungsträger zu übermitteln hat.
Ergänzung:
Im Sozialgesetzbuch Eins SGB I § 35 "Sozialgeheimnis" Satz 3 heißt es:
Sozialdaten der Beschäftigten und ihrer Angehörigen dürfen Personen, die Personalentscheidungen treffen oder daran mitwirken können, weder zugänglich sein noch von Zugriffsberechtigten weitergegeben werden.
Noch mal zur Vervollständigung!
Der neue Arbeitgeber hat bei der Einstellung weder nach Krankheiten, noch nach der Arbeitsfähigkeit bzw. Krankheit gefragt.
Jedoch bin ich immer noch erstaunt, dass ein Arbeitgeber nach dieser Fehlzeitenbescheinigung fragt und frage mich in wie weit er sich dann noch in Privatangelegenheiten interessiert, die ihm nichts angehen.
Hatte vor fast 3 Jahren einen Unfall mit Wadenbeinbruch, Bruch des Vokmannschen Dreiecks und Bänderriss und war mit Reha und Wiedereingliederung fast 6 Monate Zuhause. Bekam 2 Schrauben ins Wadenbein, welche in dieser Zeit auch wieder entfernt wurden.
Dann war ich nochmals zwei mal wegen einer Erkältung für je 1 Woche flach gelegen.
Dann schauen natürlich 6,5 Monate in 3 Jahren nicht unbedingt gut aus, wenn man diese Zeiten dem neuen Arbeitgeber vorlegen soll.
Habe mich entschieden die Bescheinigung nicht vorzulegen und abzuwarten, wie er Arbeitgeber reagiert!
Ich empfinde es persönlich als Eindingen in die Privatsphäre und glaube dass es egal ist ob ich eine Fehlzeitenbescheinigung von 6,5 Monaten vorlege oder keine!Vielleicht möchten ja in Zukunft alle Arbeitgeber noch eine Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft oder sogar eine private Vermögensaufstellung der Mitarbeiter.
Wenn er mich deswegen wieder ausstellt, war es eindeutig nicht der richtige Arbeitgeber, was natürlich bedauerlich wäre.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Hinweise!
"...wie OFT sein potentieller AN krank war". Nicht WORAN. und ich verstehe einfachste Worte und Erklärungen nicht... noch mal, hier geht es nicht um die Erkrankungen an sich, auf denen du dich bei jeder Reaktion ausruhst. es geht um die Anzahl der Fehltage in den letzten drei Jahren.