Krankenversicherung im Dualen Studium für eine Beamtenlaufbahn

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Hallo Zdam257,

wenn es Ihr Ziel ist Beamter zu werden, dann ist es aus meiner Sicht auch ratsam sich gleich über eine PKV als Beamtenanwärter zu versichern. Die GKV macht aus meiner Sicht keinen Sinn da viel zu teuer. Wenn Sie in die PKV wechseln als Beamtenanwärter sollten Sie im Prinzip auch geich die Möglichkeiten bzw. Tarife im Auge haben (zumindest aus heutiger Sicht) , welche für Sie später als Beamter in Frage kommen könnten. D.h. nicht nur auf den Preis und die Leistung heute beachten, sondern auch für später (wird sehr häufig nicht gemacht).

Die PKV ist hier relativ günstig, je nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Viel Grüße MAnfred Büttgenbach

Bei Beamten ist oftmals die PKV die sinnvollere Variante aufgrund des Beihilfeanspruchs auch für eventuell nicht arbeitende Familienangehörige. Auch sind die Beiträge meist für Anwärter recht günstig.

Wichtig ist aber auch die Leistung genau zu kontrollieren. Der eigentliche Sinn eines Wechsels in den Status Privatpatient ist der mehr Leistung zu haben nicht Beiträge sparen zu wollen.

Entscheidend ist das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand. Versicherungsmakler kann hier helfen einen guten Tarif zu finden.

Hallo,

eine Antwort ist einfacher, wenn noch Angaben ergänzt werden:

  • Besteht aktuell eine gesetzliche oder private Krankenversicherung?

  • aktuelles Alter? voraussichtliches Alter bei Ende der Ausbildung?

  • ledig oder verheiratet?

Gruß

RHW

Zdam257 
Beitragsersteller
 26.06.2013, 10:43

Momentan bin ich 18 (zum Studienende voraussichtlich 21), gesetzlich versichert und ledig.

RHWWW  26.06.2013, 11:05
@Zdam257

Wenn man den Status Beamtenanwärter hat, ist das Studium für die Krankenversicherung ohne Bedeutung. Von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wird man dann als Beamter/Beamtenanwärter eingestuft. In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% zur Kranken- und 0,975% zur Pflegeversicherung (berechnet von den Bruttoeinnahmen). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil. In der GKV kann man versichert bleiben, wenn man vor Beginn der Beamtentätigkeit länger als 12 Monate ohne Unterbrechung in der GKV versichert war.

Wenn man bei Beginn der Beamtentätigkeit vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeitarbeit, Sabbatjahr, späteres Zweitstudium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten),

• Was ist, wenn man später nicht Beamter bleibt? Als Arbeitsloser oder Schüler kann man nur bis zum 23. Geburtstag über die GKV-Versicherung der Mutter. Diese GKV-Rückkehr ist ausgeschlossen, wenn die Mutter dann nicht mehr in der GKV versichert ist oder die Bruttoeinkünfte des Vaters die Grenze von 52.200 Euro jährlich übersteigen. Der Beihilfeanspruch entfällt nach der Beamtentätigkeit und die PKV-Beiträge steigen deutlich (Verdoppelung?).

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe in der Elternzeit, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: //db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles zu 100% korrekt anzugeben:

test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

In Hessen bekommen Beamte, die in der GKV versichert sind, einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, die die Krankenkasse bezahlt hat.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW