Teilzeit neben Hauptbeschäftigung (Vollzeit)?

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Hi Mo...ni,

beim Kindergeldanspruch gibt es keine Probleme, falls es sich um deine Erstausbildung bzw. Erststudium handelt, da bereits in 2012 die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft wurden ;-)

Bei einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium gilt es, die 20 Wochenstundengrenze einzuhalten um den Kindergeldanspruch nicht zu gefährden! Dabei spielt die Verdiensthöhe wiederum keine Rolle ;-)

Kein 450€ Basis

Du solltest trotzdem versuchen, diese Tätigkeit vom Arbeitgeber als 450-Euro-Minijob anmelden zu lassen; falls der Arbeitgeber dann auch noch die 2% Pauschalsteuer für dich übernimmt, dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben ;-)

Infos zum Steuerrecht hierzu findest du in der minijob-zentrale.de:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Mein Ausbildungsgehalt sind ca 1.040 brutto.

Als Single in Lohnsteuerklasse 1 wird dir ab ca. 1.000 € mtl. Bruttolohn eine Lohnsteuer vom Arb.geber einbehalten. Der Steuerfreibetrag beträgt in 2017 aktuell 8.820 € + 1.000 € Werbungskostenpauschale + div. Vorsorgeaufwendungen ;-)

Nun wollte ich fragen, da diese TZ- Beschäftigung in die Steuerklasse 6 fällt, wie hoch die Abgaben da ca sind?

Da hilft dir der professionelle "AOK Gehaltsrechner 2017" hier in dem Link:
www.aok-business.de/hessen/tools-service/gehaltsrechner/gehaltsrechner-2017/

PS: Bitte hierfür die "Gleitzonenregel anwenden" ankreuzen wg. den verringerten Sozialabgaben im Bereich des Midijobs von 450,01 € bis 850 € !
(Abgaben fangen dann mit ca. 100 € an bei den Sozialabgaben incl. der Lohnsteuer)

Gruß siola55

nebenjobs müssen vom vollzeit-arbeitgeber genehmigt werdne.. und am WE sollst du dich erholen, damit du am montag wieder fit bist und nicht arbeiten !


Viel Erfolg, dass geht. Hör nicht drauf.......