Selbständigkeit und Steuern?

5 Antworten

Es kommt auf die Rechtsform des Unternehmens an. Als Selbständiger bist Du Geschäftsmann und Privatperson in einer Hand. Was Du als Selbständiger einnimmst, ist auch nach Abzug von Kosten/Aufwendungen Dein Verdienst, den Du zu versteuern hast. Ob Du den Verdienst vom Geschäftskonto erst auf ein Privatkonto überweist und dann ausgibst oder direkt für private Zwecke ausgibst oder auf dem Konto stehen lässt, ist egal. Das alles ändert nichts an der Höhe der Steuern.

Das Finanzamt bucht nur dann ab, wenn Du eine Einzugsermächtigung erteilst. Nach dem ersten Geschäftsjahr ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt die in Zukunft zu zahlenden Steuern im voraus schätzt und ab dem 2. Geschäftsjahr eine monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlung haben will. Das bedeutet, dass Du im/ab dem 2. Geschäftsjahr nicht nur für das vergangene Jahr die Einkommensteuer nachzahlen musst, sondern auch die Vorauszahlungen leisten sollst.

Es ist nicht verkehrt, wenn Du Dich von einem Steuerberater beraten lässt.

wwwww116 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 14:59

Danke, ja Steuerberater habe ich gestern schon informiert!

Du gibst zu wenig Informationen um deine Fragen zu beantworten...

Hast du z.B. dem Finanzamt die Erlaubnis gegeben offene Beträge ab zu buchen?

Was hast du für ein Unternehmen? (rechtsform)

für den Monat Oktober ein Umsatz bei zum Beispiel 40000€ hast, dann ist das Geld auf ein Geschäftskonto, aber wir werden die Steuern abgezogen, muss man das selber überweißen oder bucht es das Finanzamt selber ab?

Die Umsatzsteuer muss selbst ermittelt, angemeldet und bezahlt werden. Unternehmer sind verpflichtet, entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben, § 18 Umsatzsteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html

Und meine zweite Frage, wenn ich mir dann zum Beispiel ein Geld auszahle auf ein Privatkonto, muss ich dann nochmal Steuern zahlen?

Du musst Einkünfte versteuern, wenn du sie erzielst, nicht erst wenn du sie dir auszahlst. Dafür ist nach Ablauf des Kalenderjahrs eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Das Finanzamt bucht nur dann ab, wenn du eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilst.

Wenn du ein Geschäft betreibst, dann musst du jährlich eine Steuererklärung abgeben. In dieser Steuererklärung wären dann deine 40 000.--€ als Einnahme aus gewerblicher Tätigkeit aufzuführen.

Du erhältst dann vom Finanzamt nach Prüfung einen sog. Steuerbescheid in dem steht, was du an Steuern zu zahlen hast. Diesen Betrag musst du dann an das FA überweisen.

Zu deiner zweiten Frage. Wenn du vom Geschäftskonto Geld auf dein Privatkonto überweist,. fallen keine weiteren Steuern an, es sei denn, es handelt sich um Gehalt.

Das alles ist sehr einfach und kurz beschrieben. Läuft aber im Grunde so ab.

Nimm's mir nicht übel, aber Du solltest unbedingt ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.

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