Bedarfsgemeinschaft zu Wohngemeinschaft wechseln?
Hallo Leute,
meine Frage lautet wie folgt:
Kann man von einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft wieder in eine Wohngemeinschaft wechseln?
Zur Erklärung:
Ich lebe seit ca. 8 Jahren mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, ich arbeite, sie bezieht HartzIV. In letzter Zeit ist die Beziehung auf 0 reduziert, d.h. wir leben schon wie in einer WG, sind beim Arbeitsamt aber noch als BG eingetragten (gemeldet?).
Außerdem ist nun der Fall eingetreten, dass aufgrund einer Steuerrückzahlung die Bezüge meiner Freundin gestrichen wurden und auch die Zahlung an die Krankenkasse durch die Arbeitsagentur nicht mehr stattfindet.
Jetzt wollen wir uns trennen, aber vorerst noch als WG zusammenwohnen. Wie kann ich das der Arbeitsagentur gegenüber anzeigen? Ich meine, wie Beweise ich, dass wir finanziell/wirtschaftl. nicht mehr füreinander einstehen?
Sollte ich einen Sozialanwalt aufsuchen (nur wovon bezahlen, ohne Bezüge kommen wir mit meinem Gehalt eher schlecht als recht über die Runden)?
Was soll ich tun?
Danke euch schonmal im Voraus. Gruß Andreas
4 Antworten
Wir schwer, die Trennung nachzuweisen.
Grundvoraussetzung ist das Organisieren der Wohnung wie eine WG: getrennte Zimmer, einzelne Abrechnungen, Haushaltsbuch.
Da eine wahrheitsgemäße oder eidesstattliche Erklärung, dass ihr fortan nicht mehr finanziell für einander einstehen werdet; dazu gehört unbedingte Trennung aller Konten.
Kann gut sein, dass das Jobcenter es dennoch auf einen Verfahren ankommen lässt; das Einfachste wäre: sie sucht sich eine eigene Wohnung.
Anwalt ist im Grundsatz ok, aber evtl. tut es zunächst auch eine Arbeitsloseninitiative vor Ort.
also wie hier schon geschrieben ist es schwer diesen sachverhalt gegenüber dem amt glaubhaft zu machen. am besten den sachverhalt schriftlich schildern u beide parteien unterschreiben lassen, gegebenenfalls kommt ein prüfer um eure situation "unter die lupe" zu nehmen, wenn ihr vorhabt euch auch räumlich zu trennen dürfte es denke ich kein problem sein. viel glück
Guten morgen wegen dem anwalt kann ich dir empfehlen geh zum gericht und nimm alle unterlagen mit einnahmen und ausgaben vieleicht besteht die möglichkeit das du einen beratungshilfeschein bekommst. Damit kannst du dann zum anwalt. Wegen der umwandlung in eine Wg müßt ihr beide zum amt und glaubhaft versichern das ihr getrennte gelder und haushaltsführung habt und das deine freundin nur vorübergehend bei dir wohnt es kann auch sein das jemand kommt und das ganze prüft. Also getrennte betten die wäsche nicht in einem schrank und so es wird nicht leicht aber es müßte gehen
Wenn ihr bereits seit 8 Jahren zusammen lebt, wird euch niemand die "Wohngemeinschaft" abnehmen