Steuerklärung teilen bei Gewerbeumzug in neue Gemeinde.
Hallo zusammen,
ich ziehe zum 1.12.12 mit meinem Gewerbe (Einzelunternehmen) um. Da es in eine neue Gemeinde geht, muss ich mein Gewerbe in der alten Gemeinde abmelden und in der neuen Gemeinde wieder neu anmelden. Jetzt bin ich mir nicht sicher wie sich das dann mit der Umsatzsteuervoranmeldung und dem Jahresabschluss verhält. Muss ich für die Zeit in der alten Gemeinde dann eine Umsatzsteuervoranmeldung (bis jetzt quartalsmäßig) für Okt. und Nov. und in der neuen Gemeinde eine für Dez. machen und den Jahresabschluss für Jan. - Nov. und dann nochmal für den Dez.? Oder kann ich in der neuen Gemeinde alles zusammen machen? Dabei kommt mir die Frage mit der Steuernr., die würde sich ja auch noch ändern.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten!
2 Antworten
Die Umsatzsteuervoranmeldungen werden beim Finanzamt abgegeben. Wenn sich das Finanzamt ändert, wirst Du vom neuen Finanzamt eine neue Steuernummer erhalten. Ab dem Zeitpunkt gibst Du die Umsatzsteuervoranmeldungen beim neuen Finanzamt ab. Den Jahresabschluss und die Steuererklärungen gibst Du ebenfalls nicht bei der Gemeinde ab, sondern bei dem dann aktuellen Finanzamt, und zwar für das ganze Jahr. Wenn Dein Gewinn so hoch ist, dass Du Gewerbesteuer zahlen musst, gibst Du zusätzlich beim Finanzamt eine Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages ab, damit die alte und die neue Gemeinde ihre Anteile an der Gewerbesteuer erhalten.
du kannst das alles zusammen in der neuen gemeinde machen. wenn du das gewerbe beim ordnungsamt umgemeldet hast, ergeht automatisch eine meldung an das dann zuständige finanzamt. und du bekommst von denen schneller post als du glaubst... (incl. neuer steuernr.)