Was kann Jobcenter alles von Selbstständigen verlangen?

6 Antworten

wenn man eine leistung erhält, egal wer, kann diese auf aufforderung verlangen auf vorlegung des verdienstes, um somit eine dementsprechende rückzahlung zu berechnen

jigharami 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 13:42

Hallo, dagegen sag' ich ja auch nichts und es ist auch normal und gut so. Aber noch versuchen, irgendwo etwas rauszuholen, wo es nichts gibt sondern das Gegenteil der Fall ist, ist schon unterste Schublade...

Erteile dem JobCenter eine Vollmacht, mit der dieses sich die gewünschten Abrechnungen bei deinem Steuerberater selbst einholen kann. Teile ihnen mit, dass du die Kosten nicht von deiner Regelleistung bezahlen kannst. Dann kann sich das JobCenter die gewünschten Einkünfte einholen - und entsprechend bezahlen - oder eben auch nicht.

Da die JobCenter bei monatlich unterschiedlichen Einkommen nicht mehr jeden Monat einzeln berechnen, sondern immer den Durchschnitt eines halben Jahres, verstehe ich auch den Sinn dieser Einzelabrechnung nicht. Es wäre ihnen durchaus auch möglich, den Durchschnitt aus 10 Monaten zu berechnen und umzulegen.

Ganz konkret: das Jobcenter ist explizit nicht (!) an steuerrechtliche Gewinnermittlungsvorschriften gebunden.
Das heißt gerade im Bereich der Aufwendungen under Kosten verursachenden Dinge, dass nicht geschaut wird, ob der Ansatz, der ja deinen Gewinn unddamit dein anrechnungsfähiges Einkommen schmälert, steuerrechtlich zulässig war, sondern ob er notwendig und angemessen war. Wenn du also einen neuen Pizzaofen Marke "Edelpups de luxe" anschaffst und z.B. eine degressive Abrschreibungsmethode wählst, dann darf das Amt fragen, "Muss das unbedingt sein?".
Für dich heißt das tatsächlich im Zweifel, dass du Einzelheiten nachzuweisen hast.
Genau wegen solcher Fährnisse ist Selbstänigkeit unter H4 nur leidensfähigen Menschen zu empfehlen .. ;)

jigharami 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 13:36

Vielen Dank für deine Antwort. Nein, ich habe aus Kostengründen nur gebrauchte Geräte gekauft und das aber bereits Januar und Februar 2010, da wie gesagt ohne Unterstützung. Und hätte ich DAS gewusst, würde ich mir beim nächsten Mal wirklich zweimal überlegen, selbstständig zu werden. Schließlich ist mein Mann auch Angestellter bei mir und somit aus Hartz IV raus. Aber sollte es so weiter gehen, überlege ich wirklich alles hinzuwerfen und wieder Hartz IV zu bekommen. Die treiben einen ja geradezu dahin....

also der einzelnachweis ist ungewöhnlich und auch nicht fair, da selbst beim finanzamt die steuer auf das gesamte jahr berechnet wird und nicht per monat... das amt wird dir sowas keinesfalls erstatten, das kann ich dir jetzt schon sagen..aber du kannst sie fragen auf welcher grundlage sie das verlangen..da eben genau die steuer auf das gesamte jahr veranlagt wird..

andrerseits zum verständnis, machen die das ,weil immer mehr selbsbständige jetzt das risiko auf die allgemeinheit abwälzen (weil sie auch ohne einzahlung ins sozialsystem harz4 erhalten)und vielleicht noch geld in sicherheit gebracht haben und davon leben..das wollen die verhindern..deshalb dieses akribische forschen.. und für deine geräte im geschäft ist das amt nicht verantwortlich.. das ist das problem..mitgehangen mitgefangen..wenn du den weg einschlägst musst du nach deren regeln spielen..

bankchef  21.10.2011, 12:18

sorry habe gerade gesehen, das du da sgeld ja schon bekommen hast..hab mich verlesen..dachte es wird erst beantragt!

dann lass sie das selbst ausrechnen.. und schicke ihnen den kostenvoranschlag zu deinem steuerberater mit, das du das gerne machst,wenn sie da sübernehmen..wenn nicht..wirst du das geld was eigentlich für deine maschinen gedacht ist dafür einsetzen müssen und dann in 2 monaten wieder bei ihnen anklopfen müssen, da da sgeld wieder nicht reicht... ;-))

jigharami 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 13:44
@bankchef

Wenn es so weiter geht, werde ich das wohl tatsächlich machen müssen... :(

Du hast von Februar bis Dezember 2010 Leistungen bezogen und nun wirst du aufgefordert, dem Jobcenter die entsprechenden Belege für einige Bezugsmonate vorzulegen.

Zunächst bitte, wollen die von dir nicht die BWA sondern die EKS auf Istbasis. Steuerrechtliche Dinge sind für das Jobcenter nicht relevant.

Du mußt dich schon hinsetzen und zum EKS-Formular sämtliche Belege zusammenkramen und dem JC vorlegen. Du hast keine Chance dem zu umgehen, ansonsten könnte die von dir die gesamte bezogende Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung zurückfordern.

jigharami 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 13:40

Hallo, das JC wollte noch nie Belege von mir, nur wie gesagt die abgeschlossene BWA wie für's Finanzamt. Das wurde mir so geschrieben. Und jetzt halt einzelne besagte Monate. Belege habe ich genug und alle Ausgaben waren nachweislich nötig und auch nichts Großes. Wie auch .... :(

helmutgerke  21.10.2011, 14:03
@jigharami

dann packe doch die Belege in einen Schuhkarton und reiche sie unter Abgabenachweis dort ein.

Ob deine Ausgaben nachweislich erforderlich waren, dass behauptest du - warte mal ab, was die Jobcentersachbearbeitung dazu meint.

Lasse dich überraschen!