WG mit Mehrbettvermietung zulässig? Wäre es gewerblich?
Im Moment vermiete ich in einer großen Wohnung, die früher auch als Hostel diente, an WG Bewohner Mehrbettzimmer.
Es wird dort nichts von mir geputzt oder irgendein service angeboten, das gewerbe habe ich abgemeldet.
Alle Bewohner haben langfristige, unbefristete Verträge.
Also, bin ich der Ansicht, kommt nur eine Versteuerung für Vermietung und Verpachtung infrage.
Ändert daran die Tatsache der Mehrbettvermietung etwas? Ein Zimmer hat 4-8 Betten.
Überbelegt dürfte es auch nicht sein, da es als ehemaliges Hostel für 18 Betten zugelassen ist. Es hat insgesamt 160m², somit 9m² pro Mieter.
Frage? 1, Ist es überhaupt zulässig? 2. Könnte es ggfs. als gewerblich gelten und deshalb Umsatzsteuer erhoben werden,
2 Antworten
Normalerweise richtet sich die Abgrenzung von Vermietung und Verpachtung zum Gewerbe nach der Häufigkeit des Mieterwechsels bzw. der Vertragslaufzeit. Das heißt, dass die Vermietung von Fereinwohnungen oder an Handwerker wegen der kurzen Laufzeit der Verträge Gewerbe sind und die unbefristete Vermietung von Wohnungen eben nicht. Danach wäre deine Variante eigentlich kein Gewerbe... Eigentlich ! Wegen der Vielzahl der Mieter auf engstem Raum wird das Gewerbeamt dein Vorhaben aber wohl doch als Gewerbe werten. Eine unbefristete und langfristige Nutzung wird wohl jeder für unrealsitisch halten, denn wer will dauerhaft so leben ?
Es gibt genug Leute, die wenig Geld haben und denen es außerdem in so einer Wohngemeinschaft gefällt. Der beste Beweis dafür ist, daß ich Leute dabei habe, die dort bereits seit über einem Jahr wohnen, und bisher nicht ausgezogen sind.
So sollte ich eigentlich doch gute Karten haben.
Es gibt ja auch Lehrlingsheime uvm. mit Mehrbettzimmern. Frage wäre, wer könnte es beanstanden? Mein Vermieter tut es nicht, da er es ja schon als Hostel kennt, ebenso die Nachbarn.
natürlich ist das gewerblich und du hast auch entsprechende auflagen zu erfüllen.........