Hobbyfotograf Geld verdienen, Steuern?
Hallo, Ich möchte neben meinem Hauptberuf gerne noch als Fotograf etwas dazu verdienen da immer mehr Leute mich darauf ansprechen Bilder, Kalender zu verkaufen etc. Nun habe ich im Internet schon vieles Gelesen. Steuerfrei darf ich im Jahr bis zu 820€ dazuverdienen. Ohne einen den Gewinn geziehlt einzubringen. Nun möchte ich die Fotos in einem Webshop anbieten was ein geziehlter Verkauf ist denke ich mal also müsste ich soch aich wenn ich unter die 820€ komme dies versteuern und sogar ein Gewerbe anmelden oder ? Bzw. wie ist dies als Freiberufler ?
Wie ixh finde ein sehr umstrittenes und schwieriges Thema vll kennt sich jemand aus :)
6 Antworten
Wenn Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, kannst Du für einen Nebenverdienst den Härteausgleich in Anspruch nehmen.
Bis 410 € sind die Einkünfte dann steuerfrei und zwischen 410 € und 820 € wird nur ein Teil versteuert - hier Tabelle:
http://www.finanztip.de/haerteausgleich-veranlagungsfreigrenze/
Fotgrafieren ist eine selbständige Tätigkeit, wenn die künstlerische Tätigkeit im Vordergrund steht. Gewerblich sind aber z. B. Werbefotografen oder Fotodesigner.
Hier Infos:
steuerberaterin-vellmann.de/blog/2013/08/06/freiberufliche-oder-gewerbliche-fotografie/
Die Freibeträge stehen ja fest; dementsprechend kann man planen (siehe Tabelle im ersten Link) und diese Freibeträge beziehen sich ja ausschließlich auf die Nebeneinkünfte...
Für viele Existenzgründer stellt sich die Frage, wann man eine freiberufliche Tätigkeit ausübt und damit den Status Freiberufler erfüllt. Die Abgrenzung zu einem klassischen Gewerbe ist dabei nicht immer klar und eindeutig. Zuständig für die Anerkennung ob eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist das Finanzamt.
Grundsätzlich gilt, dass Freiberufler wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten ausüben, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Hierzu zählen gemäß § 18 Einkommensteuergesetz und § 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften, die man als Katalogberufe bezeichnet.
Es gibt aber auch den Katalogberufen ähnliche Tätigkeiten, die man auch als Freiberufler bezeichnen kann, deshalb das Finanzamt konsultieren (oder einen StB).
Es ist ohnehin sinnvoll, vor Beginn der Tätigkeit einen Steuerberater aufzusuchen und mit ihm alle rechtlichen Aspekte zu besprechen.
Man muss davon ausgehen im Anfang Verluste verbuchen zu müssen. Diese steuerliche Behandlung als Verlustvortrag erklärt dir dann dein StB
Eine freiberufliche Tätigkeit ist aber nicht immer von Vorteil. Als Freiberufler zahlst du keine Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer, dafür haftest du immer auch mit dem Privatvermögen und hast keine Möglichkeit eine GmbH zu gründen.
Grundkenntnisse der BWL sollte man sich zulegen.
Du arbeitest selbständig? Dann brauchst du ein Gewerbe! Das Anmelden des Gewerbes hat zu erfolgen bevor du die Tätigkeit aufnimmst. So einfach ist es...
Ob du Gewinn oder Verlust machst und wie hoch der Gewinn ausfällt hat mal nichts damit zu tun ob du ein Gewerbe brauchst. Das brauchst du immer!
Mit dem Gewerbe gehen Umlagen/Mitgliedsbeiträge für Interessenvertretungen, die Pflicht eine Buchhaltung zu führen und damit Kosten für die Steuerberatung, etc. einher. Sprich bevor du überhaupt den ersten Euro verdienst kommen mal einige Kosten (Anmeldung, Eintragung, Steuernummern, etc.) auf dich zu. Dazu gehst du diverse Haftungen und Verpflichtungen ein.
Dann am Anfang des nächsten Jahres, wenn ein Steuerberater deinen ganzen Papierkrieg erledigt und die Kosten gegen die Umsätze aufgerechnet, kommt raus was du letztes Jahr mit deiner Firma verdient hast. Und dann stellt sich die Frage was zu verteuern ist und das ändert sich laufend. Generell gilt ein gewisser Betrag X kann steuerfrei pro Jahr dazuverdient werden.
Allein um die Fixkosten / Jahr zu decken wirst du allerdings mind. einen gewissen Umsatz machen müssen um nicht aus eigener Tasche dazuzuzahlen. Und dieser Fixkosten-Betrag wird sicherlich 4-stellig sein.
In Deutschland kenne ich mich zu wenig aus mit der Sozialversicherung aber in Österreich zB musst du auch einen Mindestbeitrag an diese abführen. Da du Kranken- und Arbeitslosenversicherung schon im Hauptberuf zahlst falls du nicht nur auf geringfügiger Basis arbeitest dann würde in AT nur der Beitrag für die Unfallversicherung zusätzlich fällig.
Wie es aussieht mit Kosten für Rechtsberatung, eventuell vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen, etc. musst du selber klären.
Ob sich das lohnt für die Verkäufe über einen Webshop musst du selber einschätzen. Es stellt sich auch die Frage ob du dann ein Handelswegerbe oder ein Fotografengewerbe brauchst. Dafür gibt es normalerweise bei den Gewerbeämtern eigene Beratungsstellen.
"Du arbeitest selbständig? Dann brauchst du ein Gewerbe!"
Umgangssprachlich an der Kaffeetafel kann man das so ausdrücken - aber hier wird eine steuerrechtliche Frage gestellt und man muß präziser sein..
Ein selbständig Tätiger muß kein Gewerbe anmelden; das muß nur ein Gewerbetreibender.
Unterschied:
Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit § 18 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 EStG
Übrigens: auch in Österreich wird entsprechend unterschieden!!!
War auf den Fall bezogen und Handel oder Fotografie brauchen ein Gewerbe.
Aber generell hast du Recht. Nur wenn man rechtsverbindliche Auskünfte haben will sollte man zu einer offiziellen Beratungsstelle gehen und nicht in einem Form nachfragen.
Bin ja auch "nur" Fototgraf und kein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Außerdem steht die Steuerrechtliche Frage meiner Meinung nach im Hintergrund. Die Frage sollte eher sein "Macht das überhaupt Sinn und wie sind meine Chancen am Markt?"
Und diese Fragen wolle ich bei Volkiiii aufwerfen...
Du kannst auch ohne Gewerbeanmeldung nebenbei Geld verdienen. Ob du ein Gewerbe anmelden musst, ist abhängig vom Umsatz. Wenn dieser so hoch ausfällt, dass du Gewerbesteuer abführen müsstest, dann brauchst du auch den Gewerbeschein und eine eigene Steuernummer für dein Gewerbe. Das kleine Bisschen Nebeneinkommen durch Kalender- oder Bildverkäufe kannst du auch einfach als Nebeneinkommen in der normalen Steuererklärung angeben und alles ist in Ordnung. So hat man mir das jedenfalls bei meinem zuständigen Finanzamt erklärt. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich einfach selbst nochmal beim Finanzamt anfragen. Das kostet nichts und Du kannst dir sicher sein, ob alles koscher ist oder nicht.
Blödsinn
Bei einer selbständigen Tätigkeit ist der erste € bereits steuerpflichtig.
Erst die ESt-Erklärung im nächsten Jahr bestimmt dann, ob tatsächlich Steuern fällig werden.
Das ist definitiv etwas anderes.
Was du da vorschlägst, wäre erst einmal schlicht Schwarzarbeit.
“Bei einer selbständigen Tätigkeit ist der erste € bereits steuerpflichtig“
Hast Recht. Ist wirklich Blödsinn, was du da schreibst.
Und mit Schwarzarbeit hat das mal überhaupt nichts zu tun, wenn ich zusätzliches Einkommen in der Steuererklärung angebe. Nur darum geht es.
Da stimmt ja gar nichts ! Und zu Fragen des Gewerberechts sollte man auch nicht das Finanzamt wenden, denn die haben davon kaum Ahnung und der Bußgeldbescheid kommt - egal was das FA sagt - vom Gewerbeamt.
ab dem ersten Satz aufgehört weiterzulesen .....
wass soll der Quatsch?
eine Gewerbeanmeldung ist NICHT vom Umsatz abhänigig!
Bilder, Kalender zu verkaufen etc.
Das ist Gewerbe und gem. § 14 GewO beim Gewerbeamt anzuzeigen und bei der HwK eintragen zu lassen. Das ist auch nichts freiberufliches. Umsatz- oder Gewinnfreibeträge kennt das Gewerberecht nicht.
b du tatsächlich Steuern zahlen musst, ist ein ganz anderes Thema. Das richtet sich nach deinem Gewinn.
Ob ein steuerfreier Betrag in Frage kommt, bestimmt aber erst die ESt-Erklärung. Das kann man im voraus ja gar nicht wissen.