steuerfreie Rücklagenbildung von Immobilien

4 Antworten

Es gab für den betrieblichen Bereich bei bilanzierenden Unternehmern die Möglichkeit, eine Rückstellung für unterbliebene Instandhaltungsaufwendungen zu bilden, wenn die Instandhaltung in den ersten 6 Monaten des neuen Wirtschaftsjahres durchgeführt wurde. Für den Privatbereich gab es diese Möglichkeit nie, und erst Recht nicht für Instandhaltungsmaßnahmen in "ein paar Jahren". Für die Anschaffung eines Firmenwagens oder anderer betrieblich genutzer Gegenstände hast Du etwas völlig falsch verstanden. Nach § 7g Einkommensteuergesetz kann der Unternehmer Investitionsabzugsbeträge (IAB) bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut geltend machen, wenn die Absicht besteht, das Wirtschaftsgut in den folgenden 3 Jahren anzuschaffen. Bei der Anschaffung wird dieser IAB wieder gewinnerhöhend aufgelöst, und zu Ausgleich gibt es für das neue Wirtschaftsgut eine Sonderabschreibung. Aber eine Rücklage in Höhe der geplanten Anschaffungskosten hatte es nie gegeben.

Sie müssen da klar unterscheiden zwischen gewerblichen Rücklagen für geplante Investitionen und privaten Rücklagen. Dem Privatmann bleibt nur die Möglichkeit im Rahmen der AfA bei Immobilien aus den Mieteinnahmen Rücklagen für neue Investitionen anzusparen. Alle anderen Rücklagen die er bildet, sind bereits voll versteuert worden.

derandi1974 
Beitragsersteller
 16.03.2012, 10:45

Danke. Klar, private Rücklagen sind bereits versteuert. Bin ja Gewerbetreibender. Mir geht es darum, dass ich heute kalkuliere was in x-Jahren zum festgelegten Preis über verbindliche Kostenvoranschläge erneuert/renoviert wird. Diesen Betrag monatlich runtergerechnet auf die Laufzeit als fest definierte steuerfreie Rücklage, das wäre dann so möglich ?

Mir ist bekannt, dass ich diese Investition dann auch so tätigen muss. Die Rechnung wird dann sicher nicht absetzbar sein wie andere Modernisierungsmaßnahmen, da bereits aus steuerfreien Mitteln finanziert, oder ?

Wäre natürlich traumhaft wenn ich die arbeiten dann noch über meine Firma durchführen lassen könnte. :-D

schelm1  16.03.2012, 11:51
@derandi1974

Sie können Jahr für Jahr logisch begründete Rückstellungen für bestimmte Investitionen bilden und müssen die ebenso logisch wieder auflösen und als Ertrag versteuern, wenn die in dem betreffenden Jahr nicht zur Durchführung gelangen und keine neuen Rückstelleung begründet werden.

Ja, das ist buchhalterisch möglich, aber dann ist die Rücklage aber zweckgebunden.

derandi1974 
Beitragsersteller
 16.03.2012, 10:46

ja, das ist mir so bekannt, genau wie vorher festgelegt muss die Investition auch erfolgen, ansonsten Nachbesteuerung.

Das solltest du deinen Steuerberater fragen.

derandi1974 
Beitragsersteller
 16.03.2012, 10:48

grundsätzlich ja. Der ist gerade erst in Urlaub und nicht verfügbar. Ich bevorzuge es aber in allen Bereichen mehr Meinungen einzuholen und mich nicht nur auf eine Aussage zu verlassen. :-)