Rechtssprache: was bedeutet "satzfrei" u. rechtliches Zubehör? (Zus.hang: Liegenschaftsübertragung)
das Kaufobjekt geht satz- abgaben- und lastenfrei samt tatsächlichem und rechtlichem Zubehör in das Eigentum des Käufers über lasten- u. abgabenfrei ist klar, tatsächliches Zubehör auch, was soll ich mir unter "satzfrei" und "rechtlichem Zubehör" vorstellen?? Danke schon im Voraus!
2 Antworten
Also satzfrei bedeutet tatsächlich frei von steuerlichen Belastungen und das muss im Kaufvertrag stehen bleiben.
Rechtliches Zubehör sind z.B. Verträge, die rechtlich zum Grundstück gehören, oder Dienstbarkeiten, die Du übernehmen sollst. Können auch Gegenstände sein, in diesem Fall meint der Kaufvertrag aber wohl das tatsächliche Zubehör.
Es ist schwer diese Einschätzung ohne den Vertrag zu sehen zu Fällen, manche Dorf-Notare haben noch eine Sprache aus dem Mittelalter.
Frage bitte den Notar was gemeint ist. Im Zweifelsfall lässt Du es auflisten oder von Lasten freistellen. Z.B. "Rechtliches Zubehör an diesem Grundstück ist: ...."
Freistellung:" Der Verkäufer erklärt (besser ist "versichert"), dass ihm kein rechtliches Zubehör bekannt ist. Eventuelle hieraus folgende Lasten, die heute noch nicht erkennbar waren, gehen zu Lasten des Verkäufers."
Wie gesagt: Es kommt darauf an!
ok, jetzt ist mir alles klar, danke!
Moin Moin,
also soweit ich das richtig in Erinnerung habe, geht es darum das Du damit erklärst, dass du das Haus ohne Steuerlasten übergibst (Satzfrei ist ein altdeutscher Begriff und müsste "Frei von Steuersätzen" erklären). Das heisst du darfst bezüglich des Hauses keine Steuerschulden haben, die der Käufer übernehmen würde (alte Grundsteuerschulden etc.).
Mit dem "rechtlichen Zubehör" sind normalerweise Dinge gemeint, die zum Grundstück gehören. Dazu zählen u. a. jegliche Pflanzen und Bäume, Garagen und Carports, Stallungen, Brunnen etc. pp im Kaufvertrag mit angegebene Dinge wie zb. Einbauküchen, freistehende Kamine etc. Also alles was rechtlich mit dem Vertrag abgesichert wurde und alles was fest mit dem Boden (Grundstück) verankert ist (durch die feste Verankerung muss es nicht unbedingt extra im Vertrag vermerkt werden.
Für eine 100% Sicherheit bitte ich Dich einfach mal den Notar zu fragen, bei dem ihr den Vertrag macht - der beantwortet das kostenlos (und muss es auch) oder einen Rechtsanwalt hinzuzieht. Ich kann nur aus meiner Berufserfahrung als Immobilienkaufmann berichten.
Ich hoffe geholfen zu haben.
vielen Dank, wenigstens mal EINE Antwort! Da ich den Vertrag mal vorweg mit dem Partner ausverhandle, und der Notar erst später hinzugezogen wird, wollte ich nur mal wissen, das ich die Vertragsteile richtig zur Diskussion stelle.
Somit - danke - kann ich das satzfrei weglassen, denn Schulden an Behörden wird im Vertrag später noch detailliert abgehandelt. Ich denke aber, dass die Dinge wie Bäume, Garagen und Küchen zum Sachzubehör gehören, deshalb kann ich mir unter rechtlichem Zubehör nichts vorstellen.