Nutzung Firmenwagen/Tanken bei Privatfahrten
Hallo gutefrage leser,
bei uns in der Firma haben viele Mitarbeiter einen Firmen PKW der mit der üblichen 1% Regelung versteuert wird. Meine Frage ist nun folgende: Ist bei einer solchen Regelung das Tanken für "Private Zwecke" schon mit inbegriffen, oder müssten das meine Kollegen selbst bezahlen? In den Arbeitsverträgen ist diesbezüglich nichts gesondert vereinbart. Ich würde mich über ein paar hilfreiche Antworten sehr freuen :-)
7 Antworten
Deine Frage ist schon älter. Dennoch meine Antwort, wie das in unserer Firma gehandhabt wurde. Wir konnten uns ein Fahrzeug aussuchen bis zu einem Preis von ca. 35 000.--€. Fahrzeughersteller war bestimmt. Man musste also ein Modell des Herstellers wählen, mit dem die Firma einen Vertrag hatte.
Man bekam das Fahrzeug geliefert. Es wurde ein Vertrag abgeschlüssen "Übergabeverpflichtung" hiess dieser. Man war damit für das Fahrzeug verantwortlich. Inspektionen, Reifenwechsel, TÜV ect.
Versteuern mussten wir nach der 1% Regelung.
Nutzen konnten wir das Fahrzeug für die Dienstfahrten und ohne Kilometerbegrenzung für Privatfahrten, auch für Fahrten in den Urlaub. Fuhr man in Urlaub, z. B. ins Ausland, dann meldete man das in der Firma. Die schloss für diesen Fall eine Auslandsversicherung ab. Kosten übernam die Firma.
Tanken innerhalb Deutschlands war kostenlos, auch für Privatfahrten. Im Ausland musste man das Tanken selber bezahlen.
Wenn also im "Überlassungsvertrag" geregelt ist, dass man das Fahrzeug auch für private Zwecke uneingeschränkt nutzen darf, übernimmt auch die Firma die Kosten für das Tanken.
Es kann freilich auch vereinbart werden, dass bei Privatfahrten der Führer des Fahrzeuges die Kosten selber übernehmen muss. Dann muss ein Fahrtenbuch geführt werden, damit zwischen Dienst.-und Privatfahrten unterschieden werden kann.
hm?
die 1% Regel besagt doch gerade, dass man davon ausgeht, dass nicht mehr direkt zwischen Dienst- und Privatfahrten unterschieden wird, sondern pauschal.
du kannst dich also jetzt nicht hinstellen und sagen - das war aber eine Privatfahrt, für die Sie da getankt haben...
sonst müsstest du die 1%-Regel wieder abschaffen und Fahrtenbücher einführen. Dann könnte man direkt zuteilen, wann privat und wann dienstlich getankt wurde.
Im Normalfall sind Privatfahrten bei der Nutzung eines Firmenfahrzeuges inbegriffen , somit auch das Tanken.
Ausnahmen sind aber Urlaubsfahrten , z.B. nach Italien etc. , die in diesem Zusammenhang anfallenden Spritkosten gehen auf privat, es sei denn der Arbeitgeber würde auch eine andere Abrechnung akzeptieren.
-ausländische Tankrechnungen für Firmenfahrzeuge bei Privatfahrten wurden in unserer Firma nicht akzeptiert.Das wurde bereits beim Dienstwagenüberlassungsvertrag vereinbart.
Hallo!
In der 1% Regelung übernimmt die Firma alle Kosten die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen. Auch das Tanken! Einzige Ausnahme ist meines wissen nach eine Urlaubsfahrt. Auf alle Fälle darf der Arbeitgeber alle Rechnungen bezüglich Tanken als Betriebsausgaben geltend machen. Ob er dies bei seinen Mitarbeitern wieder einfordert unterliegt der Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgeben und Arbeitnehmer. Wie soll denn aber der Nachweis erfolgen? Es gibt ja keinen Zwang zur Führungen eines Fahrtenbuchs. MfG
Schabersack
auch urlaubsfahrten sind in der regel abgedeckt. das kann natürlich betriebsintern unterschiedlich geregelt werden, aber ich habe es bisher nur so erlebt. es gab nur einmal eine einschränkung in form einer jahreskilometerbegrenzung für privatfahrten.
Ich gehe davon aus, dass mit jedem Mitarbeiter mit Firmenwagen Dienstwagenüberlassungsvereinbarung geschlossen ist, und dort irgendwo etwas vom "Überlassung zum privaten Gebrauch" steht. Wenn hier nichts weiter eingeschränkt ist, dann ist hier i.d.R. sogar der Kraftstoff für eine Weltumfahrung mit eingeschlossen. Eine weitverbreitete best pratice ist es, das Tanken im Ausland bei privatfahrten auszuschließen.
habe ich noch nie erlebt, dass man im urlaub nicht auf firmenkosten tanken darf.