Vereinsküche als Gewerbe nutzbar?
Hallo,
kann man eine Vereinsküche als Gewerbenutzfläche benutzen?
Hintergrund: Für eine Selbstständigkeit wird eine kleine Küche benötigt wo dort die kalten Speisen zubereitet werden und dann an anderen Orten im Rahmen eines mobilen Verkaufswagen verkauft werden. Die Privatküche ist ja hierbei tabu.
Die einzigste Möglichkeit bestehe darin, dass man eine Ladenfläche anmietet - was aber widerrum viel zu teuer für unser Vorhaben ist, da wir ja im Laden selbst keinen Verkauf starten wollen.
Eine kleine Küche zu mieten ist sehr schwer zu finden.
Aus diesem Grund kam ich jetzt auf die Idee, dass man evtl. in einem Vereinsheim früh morgens die Küche (bis 12 Uhr) nutzen könnte. Akzeptiert das Gewerbeamt/Ordnungsamt und das Veterinäramt solch eine Küche oder ist sowas nicht durchführbar?
Danke im Voraus
3 Antworten
Ich sehe hier zunächst einmal mehrere Probleme. Einerseits wirst Du hier mit Kontrollen der Lebensmittelüberwachung rechnen müssen. Die werden sich auf jeden Fall anschauen wollen, ob diese Küche grundsätzlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden kann oder ob hier Umbaumaßnahmen vollzogen werden müssen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Hygiene und Kühlung.
Zweites Problem ist, ob diese Räumlichkeiten baurechtlich grundsätzlich für eine gewerbliche Nutzung zugelassen sind. Was sagt zum Beispiel der Bebauungsplan aus?
Dritte Frage ist - was sagt das Finanzamt dazu? Handelt es sich bei dem Verein um einen gemeinnützigen Verein? Würdest Du dem verein dann Miete zahlen (müssen)? Hier geht es dann also um steuerrechtliche Fragen.
wenn der verein mitmacht und keine sorge hat die gemeinnützigkeit durch finanzamt zu verlieren und sie muss den vorschriften entsprechen falls kontrolle kommt
Wenn die Küche alle gewerberechtlichen Erfordernisse erfüllt, spricht prinzipiell nichts dagegen.
Besprich das mit dem Ordnungsamt.